Debatten im Landtag vom 28. und 29. Oktober 2015

Opposition gegen LGVFG-Novelle

Stuttgart. Der Landtag hat an diesem Mittwoch gegen die Stimmen der Opposition die Änderung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) beschlossen. Damit werden künftig im öffentlichen Nahverkehr auch Barrierefreiheit und neue Technologien wie E-Ticketing über das LGVFG gefördert. Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) hat die Änderung des LGVFG gegen die Kritik von Opposition und Verbänden verteidigt. „Durch die Ausweitung […]

Stuttgart. Der Landtag hat an diesem Mittwoch gegen die Stimmen der Opposition die Änderung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) beschlossen. Damit werden künftig im öffentlichen Nahverkehr auch Barrierefreiheit und neue Technologien wie E-Ticketing über das LGVFG gefördert.
Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) hat die Änderung des LGVFG gegen die Kritik von Opposition und Verbänden verteidigt. „Durch die Ausweitung der Fördertatbestände wird es zum Beispiel möglich sein, die Einführung elektronischer Ticket-, Fahrgastinformations- und Anschlusssicherungssysteme sowie moderner Leittechnik ebenso zu unterstützen wie die Barrierefreiheit bei öffentlichen Verkehrsmitteln“, sagte Hermann am Mittwoch.

Auch elektronische Fahrscheine und Barrierefreiheit werden gefördert

Aus dem LGVFG werden Infrastrukturvorhaben mit zuwendungsfähigen Kosten von unter 50 Millionen Euro gefördert. Das Land erhält dazu vom Bund nach dem Entflechtungsgesetz bis zum Jahr 2019 Kompensationszahlungen von jährlich rund 165,5 Millionen Euro. Davon gehen 40 Prozent in den kommunalen Straßenbau, 60 Prozent in den öffentlichen Nahverkehr, Rad- und Fußverkehr. Die Fördersätze im LGVFG wurden bereits zum 1. Januar 2014 von 75 auf 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten als Festbetragsförderung gesenkt. Dadurch soll laut Verkehrsministerium die Planbarkeit verbessert, Kostensteigerungen eingedämmt und mehr Projekte gefördert werden können.
Mit der nun anstehenden Novellierung kommen neue Fördertatbestände hinzu. Dazu zählt die Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr, die Vernetzung verschiedener Verkehrsträger, Radabstellanlagen, Fußgängerinfrastruktur oder elektronische Fahrscheine in Bussen und Bahnen und Lärmschutzmaßnahmen.
Nicole Razavi (CDU) bezeichnete die Novelle als „grundlegend falsch“. Sie verwies auf die von den Verbänden geäußerte Kritik am LGVFG und forderte Hermann auf, den Gesetzentwurf zurückzuziehen. Jochen Haußmann (FDP) warnte davor, dass die Absenkung der Förderquoten, die Festbetragsförderung und die neuen Fördertatbestände – auch wenn diese sinnvoll seien – dazu führen würden, dass weniger in den kommunalen Straßenbau und wichtige zentrale Projekte investiert werde. „Wenn man mehr Fördertatbestände haben will, muss man auch mehr Geld zur Verfügung stellen“, so Haußmann.

Festbetrag sichert auch anderen Kommunen Mittel

Hans-Martin Haller (SPD) wies hingegen darauf hin, dass der Festbetrag die Kommune zwinge, genauer zu rechnen. Derzeit führten Mehrkosten bei einem Projekt dazu, dass andere Projekte zurückgestellt werden müssten oder nicht finanziert werden könnten. Und Andreas Schwarz (Grüne) wies darauf hin, dass bereits 2007 im Landtag mit den Stimmen der CDU gefordert worden sei, Pauschalen und Festbetragsförderung so weit wie möglich anzuwenden. Die habe auch der Rechnungshof gefordert.
Hermann wies darauf hin, dass durch die Festbetragsförderung und die Verpflichtung mit den Bau nach der Zusage in einem gewissen Zeitraum zu realisieren garantiert werde, dass Kommunen nicht Fördergelder blockierten, ohne zu bauen. Er habe noch Altfälle, die auch nach zehn Jahren noch nicht umgesetzt und abgerechnet seinen. So etwas solle es künftig nicht mehr geben.

Quelle/Autor: schl

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28. und 29. Oktober 2015