Hermann will Anstalt für Schienenfahrzeuge gründen
Stuttgart. Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) will eine Anstalt des öffentlichen Rechts gründen, die Fahrzeuge kauft und diese an Bahnbetreiber verpachtet. Damit soll der Wettbewerb auf der Schiene gestärkt und „möglichst viel Nahverkehr mit möglichst wenig Mitteln“ erzeugt werden, sagte er am Donnerstag im Landtag.
Damit die Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg (LSBW) günstig an Kredite kommt, soll das Land bis zu einer Höhe von 3,4 Milliarden Euro für etwaige Ausfälle haften. Die Bahnbetreiber sollen –so das Modell – Fahrzeuge kaufen, an die LSBW weiterveräußern und von dieser zurückpachten. Eine Anstalt des öffentlichen Rechts sei für diesen Zweck besser geeignet als eine GmbH, deren Gründung man auch erwogen habe.
„Inhaltlich falsch und gesetzestechnisch fehlerhaft“
Winfried Mack (CDU) lehnt den Vorschlag ab. Er sei „inhaltlich falsch und gesetzestechnisch fehlerhaft“. Mack warnte vor unabsehbaren Kosten, die bei einer Insolvenz oder bei einer Vergabe ab 2030 an die Deutsche Bahn – die diese Fahrzeuge nicht brauche – entstehen könnte. Er sprach von einem Schattenhaushalt und widersprach der Darstellung des Ministers, die Opposition habe seinem Vorschlag mit Verabschiedung des Nachtragshaushalts 2013/2014 zugestimmt. Damals sei es nur um die Kapitalfinanzierung gegangen und nicht darum, dass das Land Eigentümer von Schienenfahrzeugen wird.
Außerdem monierten Mack und Jochen Haußmann (FDP), dass keine Anhörung stattgefunden habe. Nach Ansicht von Mack könnten daran Gewerkschaften, Gemeinden und Verkehrsverbände teilnehmen. Er könne die Bemerkung Hermanns, man habe nicht gewusst, wen man einladen sollte, nicht nachvollziehen.
Haußmann empfiehlt auch, Vertreter von Ländern einzuladen, die das neue Modell bereits praktizieren. Seit zwei Jahren habe man keine Informationen erhalten. Der Liberale forderte mehr Transparenz. Er kritisierte auch die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit, bis zu drei Geschäftsführer einzustellen.
„Klarer Beitrag zur Verbesserung des Schienenpersonennahverkehrs“.
Für Andreas Schwarz (Grüne) ist der Plan von Hermann „ein klarer Beitrag zur Verbesserung des Schienenpersonennahverkehrs“. Eine Anstalt des öffentlichen Rechts könne gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen. Ähnlich argumentierte Hans-Martin Haller (SPD). Er bezeichnete den Plan als „eine weitere Option im Wettbewerb“. Für das Land entstünden keine höheren Kosten als bei einer üblichen Vergabe.
Quelle/Autor: Michael Schwarz