Debatten im Landtag vom 4. Juni 2014

Neue Koalitionen im Landtag beim Pflegestärkungsgesetz

Stuttgart. Die von der SPD-Fraktion beantragte Aktuelle Debatte über das neue Pflegestärkungsgesetz hat am Mittwoch im Stuttgarter Landtag zu neuen verbalen Koalitionen geführt. Während die SPD die von der schwarz-roten Bundesregierung beschlossenen Reformen begrüßte, kritisierten Grüne und FDP das Gesetz. Die CDU-Fraktion schwankte zwischen Lob für den Bund und Tadel für das SPD geführte Sozialministerium. […]

Stuttgart. Die von der SPD-Fraktion beantragte Aktuelle Debatte über das neue Pflegestärkungsgesetz hat am Mittwoch im Stuttgarter Landtag zu neuen verbalen Koalitionen geführt. Während die SPD die von der schwarz-roten Bundesregierung beschlossenen Reformen begrüßte, kritisierten Grüne und FDP das Gesetz. Die CDU-Fraktion schwankte zwischen Lob für den Bund und Tadel für das SPD geführte Sozialministerium.
Für Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) ist die durch das Pflegestärkungsgesetz erfolgte „umfangreiche und unumgängliche Anpassung“ lediglich ein Anfang. Das Gesetz leiste einen wichtigen Beitrag für eine bessere Pflege und Betreuung, konstatierte die SPD-Politikerin. Es sei aber bloß „ein erster Schritt hin zu einer großen Reform“, mit der die Rahmenbedingungen vor allem in der stationären Pflege gestärkt werden können.
Altpeter bewertete den Ausbau der Leistungen in der ambulanten Pflege positiv. „Der Pflegebedürftige der Zukunft braucht Vielfalt der Angebote und Leistungen“, erklärte sie. Auch die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege werde durch Lohnersatzleistungen verbessert. Zudem sei durch das Gesetz der Ausbau der Betreuungskräfte von 25 000 auf 45 000 möglich. Positiv bewertete die Ministerin die Verbesserungen in Baden-Württemberg. So werde in Pfullingen im Juli eine erste Achter-Wohngemeinschaft eröffnet. Durch die Einführung des Runden Tisches hofft Altpeter, gerade die häusliche Krankenpflege, die auch im Südwesten „in erheblichen Problemen steckt“, zu verbessern. Sie gab bekannt, dass die Kostenträger bereit sind, ihre Finanzierungsbeiträge zu erhöhen.

Grüne: Gesetz ist keine wirkliche Innovation

Für die Grünen sprach Bärbl Mielich angesichts der „deutlichen Verbesserungen“ für die pflegenden Angehörigen von „richtigen Ansätze“, stellte jedoch auch fest, dass die dauerhafte Finanzierung der steigenden Pflegebedürftigkeit „nur ansatzweise“ gelungen ist. „Es findet keine Steuerung statt. Wir haben nach wie vor  eine Unterfinanzierung der Pflege“, kritisierte Mielich. Aus ihrer Sicht ist der Vorsorgefonds „keine glückliche Idee“. Sie forderte die Anreize für die Pflegeberufe zu erhöhen und in der Akutversorgung Mindestquoten beim Personal einzuführen. Außerdem entspreche der Begriff der Pflegebedürftigkeit nicht den Anforderungen der pflegebedürftigen Menschen. Diese werde „auf die lange Bank geschoben“.  Insofern sei das Gesetz „keine wirkliche Innovation“.
Mit dieser Einschätzung fand die Grüne Unterstützung bei der FDP. „Ein einfacher Wurf“, attestierte Jochen Haußmann dem Gesetz. Er prognostizierte, dass die Pflege „nicht auf Dauer durch Umlagesysteme“ finanzierbar sei. Deshalb hält der Liberale den Vorsorgefonds von 1,2 Milliarden Euro für mehr als 70 Millionen Menschen in Deutschland nicht ausreichend. Haußmann setzt auf die vom Landtag eingesetzte Enquetekommission Pflege, die „wichtige Schritte“ einleiten werde.

Zustimmung von SPD und CDU für Bundesgesetz

Rainer Hinderer (SPD) lobte das von der Großen Koalition in Berlin verabschiedete Gesetz und sagte in Richtung FDP, die Gesundheitsminister Philipp Rösler und Daniel Bahr (beide FDP) hätten jahrelang „Reformen verschleppt“. Durch das zum 1. Januar 2015 wirksam werdende Gesetz würde die häusliche Pflege gestärkt und ausgebaut. Die SPD trete für gute Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals ein. Dazu gehöre auch, die Attraktivität dieser Berufe zu steigern; 40 von 100 freien Stellen könnten derzeit nicht besetzt werden. Er schlug eine generelle Grundausbildung vor, an die sich dann die Spezialisierung auf Bereiche wie Kinder-, Alten- oder Krankenpflege anschließt.
Auch Thaddäus Kunzmann (CDU) bewertete die generelle Erhöhung der Leistungen um vier Prozent durch das Pflegestärkungsgesetz positiv. Es entlaste, auch durch die zehntägigen Lohnersatzleistungen, die Angehörigen und Pflegekräfte. „Die Pflege muss auch in 20 Jahren noch sicher sein“, sagte er zu den beschlossenen höheren Beiträgen zur Pflegeversicherung. Das von CDU und SPD in Berlin auf den Weg gebrachte Gesetz bezeichnete Kunzmann als „die umfangreichste Reform“ seit der Einführung der Pflegeversicherung vor 20 Jahren. Allerdings sei die Arbeit von Sozialministerin Alpeter für ihn „eine Enttäuschung“. So bleibe die Pflege-WG ein „Privileg für Reiche“. Er versprach, die CDU-Fraktion werde sich der Sorgen der Pflegekräfte annehmen und alles für bessere Bedingungen, höhere Entlohnung und eine größere gesellschaftliche Anerkennung der Berufe tun.

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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4. Juni 2014