Regierungspräsidium Tübingen ist alleinige Marktüberwachungsbehörde
Stuttgart. Das Regierungspräsidium Tübingen ist künftig als untere Verwaltungsbehörde für die Marktüberwachung bei Bauprodukten zuständig. Mit den Stimmen aller vier Fraktionen verabschiedete der Landtag am Mittwoch in zweiter Lesung einstimmig das entsprechende Änderungsgesetz.
Bisher waren alle vier Regierungspräsidien sowie die 44 Stadt- und Landkreise im Südwesten für die Überwachung tätig. Im Sinne der Verbraucher zentralisiere man damit die Zuständigkeit, erklärte Umweltminister Franz Unterstellter (Grüne). Arnulf Freiherr von Eyb (CDU) stimmte ihm zu: „Die Marktüberwachung wird dort gebündelt, wo die Kompetenz am größten ist.“ Gleichzeitig werde EU- und Bundesrecht umgesetzt, ergänzte Gabi Rolland (SPD), die sich auch Effizienz verspricht.
Mit der kostenneutralen Änderung ändert Grün-Rot die Zuständigkeitsregelung, um die Marktüberwachung für Bauprodukte an das Gesamtkonzept zur Aufgabenwahrnehmung in der Marktüberwachung anzupassen. Außerdem wurden Bestimmungen im Hinblick auf geänderte europa- und bundesrechtliche Rechtsgrundlagen aktualisiert. Das Gesetz soll auch die Zuständigkeit zwischen der unteren und der gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde abgrenzen.
Die Vorschrift wird nun auf die abweichende Terminologie und die Mechanismen der Bauproduktenverordnung umgestellt. Sobald ein Verdacht besteht, dass ein Produkt materiell mangelhaft ist, soll die Zuständigkeit für die gesamte Bearbeitung des Falls an die gemeinsame Marktüberwachungsbehörde übergehen, heißt es im Gesetz.