Tübingen soll Marktüberwachungsbehörde werden
Stuttgart. Anstelle aller vier Regierungspräsidien soll künftig das Regierungspräsidium Tübingen als Vor-Ort-Präsentation und als untere Marktüberwachungsbehörde in Baden-Württemberg wirken. Die Landesregierung brachte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Bauprodukte-Marktüberwachungsdurchführungsgesetzes in den Landtag.
Das Ministerium und die Fraktionen verzichteten auf eine Aussprache. Stattdessen wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Klima verwiesen. Das neue Gesetz ist kostenneutral.
Mit der Änderung will Grün-Rot die Zuständigkeitsregelung ändern, um die Marktüberwachung für Bauprodukte an das Gesamtkonzept zur Aufgabenwahrnehmung in der Marktüberwachung anzupassen. Außerdem wurden Bestimmungen im Hinblick auf geänderte europa- und bundesrechtlichen Rechtsgrundlagen aktualisiert. Das Gesetz soll auch die Zuständigkeit zwischen der unteren und der gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde abgrenzen.
Die Vorschrift wird nun umgestellt auf die abweichende Terminologie und die Mechanismen der Bauproduktenverordnung; sobald ein Verdacht besteht, dass ein Produkt materiell mangelhaft ist, soll die Zuständigkeit für die gesamte Bearbeitung des Falls an die gemeinsame Marktüberwachungsbehörde übergeben, heißt es im Entwurf.