Debatten im Landtag vom 18. und 19. Dezember 2013

Gesetz zur Neuordnung der Flüchtlingsaufnahme beschlossen

Stuttgart. Der Landtag hat eine Novelle des Flüchtlingsaufnahmegesetzes beschlossen. Die Lebensverhältnisse der dem Land zugewiesenen asylsuchenden Flüchtlinge sollen durch die Änderungen verbessert werden. Die Opposition begrüßte das Vorhaben, kritisiert aber Ausgabengestaltung sowie die praktische Umsetzbarkeit der Novelle des Gesetzes, die ab 2014 in Kraft tritt. Vor allem die Steigerung  der durchschnittlichen Quadratmeterzahl des Wohn- und […]

Stuttgart. Der Landtag hat eine Novelle des Flüchtlingsaufnahmegesetzes beschlossen. Die Lebensverhältnisse der dem Land zugewiesenen asylsuchenden Flüchtlinge sollen durch die Änderungen verbessert werden. Die Opposition begrüßte das Vorhaben, kritisiert aber Ausgabengestaltung sowie die praktische Umsetzbarkeit der Novelle des Gesetzes, die ab 2014 in Kraft tritt.
Vor allem die Steigerung  der durchschnittlichen Quadratmeterzahl des Wohn- und Schlafraums für Flüchtlinge gilt als zentraler Eckpunkt – von viereinhalb auf sieben Quadratmeter wird sich die Fläche pro Asylbewerber bis 2016 vergrößern. Auch gibt das Gesetz vor, dass  Flüchtlinge als zusätzliche Option in Wohnungen statt in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden können. Darüber hinaus erhalten Stadt- und Landkreise ab 2014 eine Pauschale von rund 12300 Euro jährlich pro Flüchtling. Außerdem ermöglicht das Gesetz verbesserte Flüchtlingssozialarbeit, dezentrale Unterbringung, Sprachförderung, sowie eine  Umstellung von Sach- auf Geldleistungen.

Humanitäre Verbesserungen für Flüchtlinge

„Wir wollen humanitäre Verbesserungen für die Flüchtlinge, wir wollen aber auch den Bedürfnissen der Verwaltungspraxis gerecht werden“, sagte Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD). Das Gesetz lasse den Behörden Spielraum, „ob sie Geld oder andere geldwerte Zahlungsmittel ausgeben wollen“. Ein Minimum an Selbstbestimmung gehöre zur Menschenwürde. „Statt der ursprünglich eingeplanten 81, 4 Millionen Euro, bei anfangs angenommenen 6000 Flüchtlingen, mussten wir auf 187 Millionen Euro für prognostizierte 14000 Flüchtlinge aufstocken“, sagt Öney. Die Berechnungen beruhten auf soliden Zahlen des Rechnungshoff und seien fair. Bis 2016 erhöhe sich die Pauschale für die Kreise stufenweise auf 13972 Euro.
Bernd Lasotta (CDU) betonte: „Es sind in der Tat Verbesserungen für Flüchtlinge, die  durchaus in die richtige Richtung gehen.“ Dennoch enthielt sich die CDU bei der Abstimmung. Die generelle Umstellung von Sach- auf Geldleistungen könne man nicht mittragen. „Wir wollen, dass die Kommunen ihre Flexibilität behalten.“ Die Geldmittel, die das Land zur Verfügung stellt, würden nicht ausreichen. Die Pauschalen sei schlecht verhandelt worden. Die Finanzierung sei völlig unseriös gestaltet. Die staatliche Aufgabe dürfe nicht auf dem Rücken der Kommunen finanziert werden. „Wenn es nicht um die Flüchtlinge ginge, würden wir dagegen stimmen, aber das es um menschenwürdige Unterbringung geht, enthalten wir uns“, so Lasotta.

FDP stimmt gegen das Gesetz

Andreas Glück (FDP) wollte die Verbesserungen ebenfalls nicht kritisieren, doch die Kostenpauschale reiche bei weitem nicht aus, um den Aufwand der Landkreise zu decken. Deshalb stimmte die FDP geschlossen gegen das Gesetz.
„Dieses Gesetz ist ein Meilenstein für die Flüchtlingspolitik“, sagte Daniel Lede Abdal (Grüne). Man habe die Diskusionen in den Landkreisen gehört, nehme die Kritik auf und suche nach Lösungen, für die Unterbringung brauche es jedoch eine zügige Lösung. In der Vergangenheit sei bei den Pauschalen gekürzt worden, die jetzt wieder neu zur Verfügung gestellt werden müssten. „Wir haben uns viel Mühe gegeben, jeden einzelnen Aspekt mehrmals besprochen und einige wichtige und richtige Änderungen eingebracht“, so Rosa Grünstein (SPD). Man gebe nun die rote Laterne der Länder ab, die die Vorgängerregierung noch nicht einmal beachtet habe. „Das Gesetz ist eine Meisterleistung“, so Grünstein.

Quelle/Autor: Dominik Knobloch

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18. und 19. Dezember 2013