Anerkennung ausländischer Abschlüsse angestrebt
Stuttgart. Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) hat im Landtag den ersten Entwurf des Landesanerkennungsgesetzes vorgestellt. Er soll es ausländischen Zuwanderern ermöglichen, ihre Berufs- und Hochschulabschlüsse anerkennen zu lassen. Zudem enthält der Gesetzentwurf einen kostenlosen Beratungsanspruch, den alle ausländischen Fachkräfte für das Anerkennungsverfahren ihrer Abschlüsse brauchen. CDU und FDP bemängelten das lange Verfahren, bis der Entwurf dem Landtag vorgelegt wurde. Zudem kritisierten sie die bisher fehlende Einheitlichkeit beim Einbeziehen beispielsweise der Ingenieurskammer.
„Im Jahr 2012 gab es die höchste Zuwanderung nach Baden-Württemberg seit 20 Jahren. Darunter viele Hochqualifizierte“, sagte Öney. Da das Land auf Fachkräfte angewiesen sei, müsse gerade für sie das Verfahren zur Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Berufe beschleunigt und transparenter gemacht werden. Bisher seien Menschen aus Nicht-EU-Staaten bei der Überprüfung ihrer Abschlüsse benachteiligt gewesen – das Landesanerkennungsgesetz ändere dies nun.
„Wir sehen nun eine Bündelung der Zuständigkeiten vor. Eine Stelle ist im Anerkennungsverfahren für einen Beruf zuständig“, so Öney. Eine wohnortnahe und flächendeckende Beratung solle zudem Anreize setzen, um ausländische Fachkräfte für Baden-Württemberg zu gewinnen. Innerhalb von drei Monaten, so sieht es der Gesetzentwurf vor, soll über die Gleichwertigkeit des ausländischen mit dem deutschen Referenzberufen entschieden werden.
CDU bedauert fehlende Einbindung von allen Kammern
„Schade ist, dass es die Landesregierung nicht geschafft hat, alle Beteiligten einzubinden“, so Marianne Engeser (CDU). So sei das Regierungspräsidium für die Bewertung von Ingenieuren zuständig und nicht die Ingenieurskammer. „Die Ingenieurskammern sehen aber die Kompetenzen bei sich“, sagte Engeser. Zudem brachte die Ministerin Verbesserungsvorschläge für das Gesetz ein: unter anderem sollen Kommunen eingebunden, einheitliche Anerkennungsstandards und Gebühren eingeführt sowie Berufsgruppen in Regionalzentren gebündelt werden.
„Einen Beratungsanspruch für alle zu schaffen war uns wichtig“, sagte Daniel Lede Abal (Grüne). Er verwies ebenfalls auf den Fachkräftemangel und lobte die Umsetzung von EU-Vorgaben, nach welchen alle ausländischen Arbeitskräfte antragsberechtigt seien. „Das Landesanerkennungsgesetz führt auch zu einer besseren Integration“, so Lede Abal.
SPD: Baden-Württemberg ist einen Schritt weiter
Laut Gerhard Kleinböck (SPD) sei das Land mit seinem Gesetzesentwurf noch einen Schritt weiter gegangen als die anderen zwölf Bundesländer, die ebenfalls ein Landesanerkennungsgesetz verabschiedet haben. „Andere haben den Gesetzestext des Bundesanerkennungsgesetzes vom April 2012 übernommen. Der Bund hat aber den Beratungsanspruch nicht verwirklicht“, lobte Kleinböck den baden-württembergischen Entwurf. Dass der Entwurf erst so spät vorgelegt werde, liege daran, dass, wenn man eine Willkommens- und Anerkennungskultur – wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben – schaffen wolle, „Pünktlichkeit vor Schnelligkeit“ gehe, so Kleinböck.
„Sie haben sich viel zu viel Zeit für das Gesetz gelassen“, monierte Andreas Glück (FDP). Pünktlichkeit gehe nun mal nicht vor Schnelligkeit, wenn man die hohe Anzahl der bisher eingegangenen Anträge betrachte. So seien 7800 Anträge von ausländischen Fachkräften bisher eingegangen, davon sind 82 Prozent als gleichwertige Berufe anerkannt worden. Dies seien rund 7500 Arbeitskräfte, die auf eine schnelle Beschäftigung angewiesen sind und die von den Unternehmen benötigt werden. „Baden-Württemberg ist das Flächenland mit dem höchsten Migrationsanteil in Deutschland. Und wir hinken mit solch einem Gesetz hinterher, Frau Öney“, beschwerte sich Glück.