Debatten im Landtag vom 9. Mai 2012

Landtag entlässt KIT in weitgehende Selbstständigkeit

Stuttgart. Der Landtag hat heute das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) in die weitgehende Selbstständigkeit entlassen. In seltener Einstimmigkeit beschloss das Parlament in zweiter Lesung das Gesetz zur Weiterentwicklung des KIT. Damit erlangt die führende Forschungseinrichtung im Südwesten eine größere Autonomie und noch mehr Gestaltungsmöglichkeiten, wie die CDU-Abgeordnete Katrin Schütz feststellte. Die Kernpunkte des Gesetzes […]

Stuttgart. Der Landtag hat heute das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) in die weitgehende Selbstständigkeit entlassen. In seltener Einstimmigkeit beschloss das Parlament in zweiter Lesung das Gesetz zur Weiterentwicklung des KIT. Damit erlangt die führende Forschungseinrichtung im Südwesten eine größere Autonomie und noch mehr Gestaltungsmöglichkeiten, wie die CDU-Abgeordnete Katrin Schütz feststellte.
Die Kernpunkte des Gesetzes sind: Das KIT wird Dienstherr und Arbeitgeber seiner 9000 Beschäftigten. Auch die Rechte der 22 000 Studierenden werden gestärkt. Zugleich wird der Begriff staatliche Einrichtung gestrichen, das Sonder- und Mobiliarvermögen wird vom Land auf das KIT übertragen. Das größte und erfolgreichste Forschungszentrum in Deutschland erhalte weitere Handlungsspielräume und mehr Eigenständigkeit und somit auch mehr Einfluss, erklärte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne). Für die Mitarbeiter gebe es mehr Mitsprache und damit auch Sicherheit.

Größte Forschungs- und Lehreinrichtung in Deutschland

Zum 1. Oktober 2009 waren die Universität Karlsruhe und das Forschungszentrum Karlsruhe zum Karlsruher Institut für Technologie als Körperschaft des öffentlichen Rechts zusammengeführt worden. Mit dem KIT ist die größte deutsche Forschungs- und Lehreinrichtung entstanden. Neben Forschung und Lehre ist die Innovation die dritte Aufgabe des KIT. Mit rund 9000 Mitarbeitern, 22 000 Studierenden und einem Jahresbudget von 739 Millionen Euro hat das KIT nach Ansicht der Landesregierung eine personelle und finanzielle Ausstattung als Grundlage dafür, eine weltweit führende Wissenschaftseinrichtung zu werden.
Die Grundlagen für das neue Gesetz hatte schon die CDU/FDP-Vorgängerregierung auf den Weg gebracht, weshalb es in der Aussprache keine Kritik gab. Das KIT wird künftig Dienstherr und Arbeitgeber für seine Beamten und Arbeitnehmer. Außerdem übernimmt es selbst die Berufung von Professoren und anderem Personal. Das Karlsruher Zentrum ist auch Eigentümer seines Vermögens und bekommt mehr Spielraum zur Unternehmensgründung und zur Beteiligung an Unternehmen.

FDP: Weitere Hochschulen in Autonomie entlassen

Für Kai Schmidt-Eisenlohr (Grüne) ist das Gesetz die Voraussetzung für den weiteren Erfolg der internationalen Spitzeneinrichtung. Lehre, Forschung und Innovationen könnten ausgebaut werden. Johannes Stober (SPD) sieht in mehr Autonomie und Mitbestimmung die entscheidenden Faktoren für den künftigen Erfolg der Großforschungs- und exzellenten Lehreinrichtung. „Das KIT ist ein Leuchtturm für Baden-Württemberg und weit darüber hinaus“, konstatierte er. Timm Kern (FDP) freute sich über den Zugewinn der Autonomie, der notwendig für den Erfolgsweg des KIT sei. Erfreut zeigte sich Kern darüber, dass das Ministerium auf die Zivilklausel bei der Forschungstätigkeit des KIT verzichtete: Diese hätte doch den Handlungsspielraum eingeschränkt. So aber könne das Gesetz einen Freiheitsimpuls geben. Er plädierte dafür, weitere Hochschulen in die Autonomie zu entlassen.
Nach Meinung der Landesregierung soll das KIT zum führenden europäischen Zentrum der Energieforschung sowie der Aspekte der Klimaforschung und der korrespondierenden Materialforschung ausgebaut werden und eine sichtbare Rolle im Bereich der Nanowissenschaften spielen.

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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9. Mai 2012