Stächele tritt wegen EnBW-Deal zurück
Stuttgart. Landtagspräsident Willi Stächele (CDU) hat wegen des Ankaufs der EnBW-Aktien zu Beginn der heutigen Landtagssitzung seinen Rücktritt erklärt. Der damalige Finanzminister zog damit die Konsequenz aus dem Urteil des Staatsgerichtshofes, der die Anwendung des Notbewilligungsrechtes zur Finanzierung des Fünf-Milliarden-Euro Geschäftes als nicht zulässig eingestuft hatte.
Der Schritt falle ihm schwer, bekannte der CDU-Politiker. Er sei aber notwendig, um die Würde und Autorität des Amtes zu wahren. „Ich wollte zu keiner Stunde Verfassungsrecht brechen“, betonte Sächele. Der Ex-Finanzminister erinnerte noch einmal daran, dass er vom damaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) erst in der Nacht vor der entscheidenden Kabinettssitzung am 6. Dezember informiert und eingebunden worden sei. Er habe den Rückkauf aber als „richtig und sachlich geboten“ gesehen.
Alle Fraktionen zollten Stächele für seine Entscheidung Respekt und Achtung. Die CDU-Fraktion quittierte seine persönliche Erklärung mit standing ovations. SPD-Fraktionschef Claus Schmiedel bezeichnete des Rücktritt aber auch als „unausweichlich“. Und sein Amtskollege von der CDU Peter Hauk nannte Stächele ein Opfer des „Kesseltreibens von Grün-Rot.“
Lob für seine nur fünfmonatige Amtsführung bekam Stächele nicht nur von seines einstigen Regierungskoalitionen. „Sie haben frischen Wind in den Landtag gebracht“, sagte Vizepräsidentin Brigitte Lösch (Grüne). Stächele habe sein Amt mit großer Intensität wahrgenommen und vieles angestoßen. Mit seinem Rücktritt habe er die Stellung des Parlaments als oberstes Verfassungsorgan gestärkt.
Der anschließenden aktuellen Debatte zu Konsequenzen aus dem Urteil des Staatsgerichtshofes nahm der Rücktritt Stächeles aber nichts von der erwarteten Schärfe. Schmiedel und die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Edith Sitzmann, griffen dabei vor allem Hauk persönlich an. Schmiedel bezeichnete Hauk als „Wiederholungstäter“, weil dieser sich bislang weigere, eine das Vorgehen der Landesregierung als falsch zu bezeichnen. Er forderte den CDU-Fraktionschef auf die Rechtsauffasung des Staatsgerichtshofes anzunehmen und eine neue Bewertung des EnBW-Deals vorzunehmen. Ansonsten bestünden Zweifel an der Verfassungstreue der Union. Sitzmann warf Hauk „Null Einsicht“ vor und der Regierung Mappus mit ihrem Vorgehen „das Königsrecht des Parlaments missbraucht“ zu haben.
FDP-Fraktionschef Rülke: „Wir würden heute so nicht mehr handeln“
Die von Schmiedel geforderte Erklärung blieb Hauk schuldig, auch wenn er einräumte, dass „das Verfahren“ verfassungswidrig gewesen sei. Für den damaligen Regierungspartner der Union, die FDP, erklärte deren Fraktionsvorsitzender, Hans-Ulrich Rülke aber: „Wir würden heute so nicht mehr handeln“.
Die von SPD und Grünen beantragte Debatte über das Staatsgerichtshof-Urteil diene nur dazu, von der Zerissenheit der neuen Landesregierung abzulenken, meinten Hauk und Rülke unisono. „Das grüne Gift der Zersetzung hat sich in den roten Körper eingefressen“, formulierte der FDP-Abgeordnete martialisch. Und wenn Stächele wegen de Urteils zurückgetreten sei, müsse auch Ministerpräsident Winfried Kretschmann seinen Hund nehmen, wenn die Landesregierung in Zusammenhang mit Stuttgart 21 einen Prozess verliere.
Schmiedel kündigte an, dass die Landesregierung Schadensersatzansprüche gegen die Akteure des Geschäfts wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit prüfe. Sein Parteifreund und Finanzminister Nils Schmid konkretisierte anschließend, dass sich diese Prüfung vor allem gegen die damals beratende Kanzlei und die Investmentbank richte. Das Handeln von Regierungsmitgliedern könne aber kaum zivilrechtlich gegriffen werden, so Schmid.
Als Konsequenz aus dem Urteil wollen CDU und FDP eine Verfassungsänderung oder ein Parlamentsbeteiligungsgesetz, um für Fälle, wie das EnBW-Geschäft künftig gerüstet zu sein. Ies habe der Staatgerichtshof in seinem Urteil auch angeregt, so Hauk. SPD und Grüne lehnen dies ab, halten die verfassungsrechtlich zur Verfügung stehenden Instrumente für völlig ausreichend, um Eilbedürftigkeit von Entscheidungen und parlamentarische Mitwirkung unter einen Hut zu bringen. Das Gericht habe nur einen Vorschlag gemacht, dem man nicht folgen müsse, erklärte Sitzmann.