Ständiger Ausschuss befasst sich mit Gesetz zur Volksbeteiligung
Stuttgart. Der Ständige Ausschuss des Landtags wird sich in seiner nächsten Sitzung mit dem Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP zur Volksbeteiligung befassen. Die Regierungsparteien wollen damit das Quorum in Artikel 60 Abs. 5 Satz der Landesverfassung ändern.
Künftig soll bei der Volksabstimmung über eine Gesetzesvorlage die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen entscheiden. Zudem ist das Gesetz dann beschlossen, wenn mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten (bisher ein Drittel) zustimmt.
Nach der Ablehnung des Gesetzentwurfs von SPD und Grünen, die beide die Hürden für den Volksentscheid noch weiter senken wollten, verwies der Landtag den Gesetzentwurf von CDU und FDP ohne weitere Aussprache in den Ausschuss.