Datenschutz im Land wird gebündelt
Stuttgart. Der Datenschutz in Baden-Württemberg wird gebündelt. Die Datenschutzaufsicht über den öffentlichen und den nichtöffentlichen Bereich soll durch den Entwurf zusammengefasst werden, sagte der CDU-Abgeordnete Thomas Bopp heute bei der ersten Beratung des Gesetzes zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes im Landtag.
Entsprechend der Anforderungen des Europäischen Gerichtshofes werde auch die Unabhängigkeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz gestärkt. Dieser soll beim Landtag angesiedelt und völlig unabhängig sein. Das Parlament wird auf Vorschlag der Landesregierung den Datenschutzbeauftragten wählen. Er berichtet dem Parlament und dessen Ständigen Ausschuss. Für Bußgelder im Zusammenhang mit datenschutzrechtlichen Ordnungswidrigkeiten soll das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig sein.
Der EuGH hatte am 9. März dieses Jahres die völlige Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten gefordert. Fachlich sei dieser völlig frei, die Rechtsaufsicht obliege dem Landtagspräsidenten, erklärte Bopp. Künftig müsse der Datenschutz-Beauftragte seinen Bericht alle zwei Jahre vorlegen, allerdings werde der Landtag alle sechs Monate unterrichtet.
Drei weitere Stellen für die Datenschutzbehörde geplant
Mit dem Entwurf werde eine langjährige Forderung der Liberalen Gesetz, sagte Hans-Peter Wetzel (FDP). Positiv bewertete er die Herauslösung des nichtöffentlichen Bereichs aus dem Innenministerium und die Zusammenlegung. Wetzel kündigte an, im Nachtragshaushalt drei weitere Stellen für die Datenschutzbehörde zu beantragen. In der nächsten Legislaturperiode soll die Behörde mit ingesamt 30 Stellen ausgestattet werden.
Auch die Redner der Opposition stimmten dme Gesetz im Grundsatz zu. Andreas Stoch (SPD) sieht jedoch ein Kompetenzproblem, wenn anstelle der Datenschutzbehörde das Regierungspräsidium für die Ahndung von datenschutzrechtlichen Problemen zuständig sei. Auch die geplante Speicherung von Daten über einen Zeitraum von vier Wochen betrachtet die SPD als zu lang.
Grüne begrüßen „überfällige“ Zusammenlegung
Jürgen Walter von den Grünen äußerte sich „froh“ über die „überfällige“ Zusammenlegung. Nach Meinung Walters sei jedoch ein datenschutzrechtlichen Informationszentrum nach dem Vorbild von Schleswig-Holstein effektiver, da sich dort auch Mittelständler und andere Unternehmer sowie Behörden besser informieren könnten. Auch der Grünen-Abgeordnete bezeichnete die bisherige Ausstattung der Datenschutzbehörde in Baden-Württemberg als „sehr schlecht“; personell müsse die Behörde besser gestellt werden.
Der Ständige Ausschuss des Landtags wird sich mit Details des Entwurfs beschäftigen. Für die nichtpolizeiliche Videoüberwachung durch öffentliche Stellen wollen die Regierungsfraktionen eine besondere, hinreichend bestimmte Rechtsgrundlage schaffen, um einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu folgen.