Debatten im Landtag vom 24. und 25. November

Erleichterung fürs Führen von Rettungsfahrzeugen geplant

Stuttgart. Jungen Menschen, die für Rettungs- und Hilfsdienste arbeiten, soll es erleichtert werden, Fahrerlaubnisse für Einsatzfahrzeuge zu bekommen. Mit der Führerscheinklasse C1 sollen beispielsweise die Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren Fahrzeug mit einem Gesamtgewicht von 7,5 beziehungsweise 4,75 Tonnen fahren dürfen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde nun im Landtag beraten. Verkehrsministerin Tanja Gönner (CDU) begründete die Initiative mit […]

Stuttgart. Jungen Menschen, die für Rettungs- und Hilfsdienste arbeiten, soll es erleichtert werden, Fahrerlaubnisse für Einsatzfahrzeuge zu bekommen. Mit der Führerscheinklasse C1 sollen beispielsweise die Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren Fahrzeug mit einem Gesamtgewicht von 7,5 beziehungsweise 4,75 Tonnen fahren dürfen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde nun im Landtag beraten.
Verkehrsministerin Tanja Gönner (CDU) begründete die Initiative mit den geänderten Führerschein-Richtlinien der EU. Danach berechtigt der seit dem Jahr 1999 erteilte Führerschein C1 bloß noch zum Führen von Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen (vorher Klasse 2 bis 7,5 Tonnen). Dadurch stünden den Rettungsdiensten weniger junge Kräfte zur Verfügung, die Einsatzfahrzeuge lenken dürfen.

Kostengünstige Ausbildung

„Wir machen von der Ermächtigung Gebrauch und schöpfen in einem ersten Schritt die Möglichkeit aus, dass diese Leute Fahrzeuge bis 4,75 Tonnen fahren dürfen“, erklärte Gönner. Voraussetzung ist eine Ausbildung wie auch eine Prüfung durch die betroffenen Organisationen. Für Bernd Hitzler (CDU) besteht durch das Gesetz, das zur weiteren Beratung in den Innenausschuss verwiesen wurde, die Möglichkeit zu einer kostengünstigen Ausbildung.
Auch Reinhold Gall (SPD) begrüßte den Entwurf. Er wies aber darauf hin, dass die Freiwilligen Feuerwehren keine Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 4,75 Tonnen besitzen. „Diese profitieren nicht von der Regelung.“ Gall schlug vor, nach Bewährung die Sondererlaubnis ohne weitere Prüfung zu einer Regelerlaubnis auszuweiten.

Kritik und Sicherheitsbedenken in der Anhörung

Zustimmung zum Gesetz signalisierten auch Hans-Ulrich Sckerl (Grüne) und Hagen Kluck (FDP). Der Liberale forderte außerdem, dass ehrenamtliche Einsatzkräfte mit dem Pkw-Führerschein Klasse B nach einer organisatorischen Schulung und Prüfung auch 7,5-Tonner fahren dürfen. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) hat am Donnerstag dafür in Berlin die Weichen gestellt.
Die bei der Anhörung von einigen Verbänden geäußerte Kritik und die Sicherheitsbedenken wies Kluck zurück: „Ich bin mir sicher, dass die Verbände in der Lage sind, ihren Fahrernachwuchs sorgfältig und verantwortungsbewusst auszubilden.“

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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24. und 25. November