Kommunaler Straßenbau soll weiterhin gefördert werden
Stuttgart. Zwar ist mit der Förderalismusreform das Bundesverkehrsfinanzierungsgesetz außer Kraft. Trotzdem sollen Städte und Gemeinden weiterhin Mittel für den kommunalen Straßenbau und den öffentlichen Personennahverkehr erhalten. Landesverkehrsministerin Tanja Gönner (CDU) brachte nun im Landtag den Entwurf des Gesetzes über Zuwendungen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz – LGVFG) ein.
„Unsere Kommunen brauchen Verlässlichkeit. Es wird deshalb auch in Zukunft Geld für kommunale Projekte geben“, begründete die Ministerin die Gesetzesvorlage. Aus Sicht der Landesregierung werden die kommunalen Haushalte durch die Förderung entlastet und die Städte und Gemeinden erst durch die Zuwendungen in die Lage versetzt, wichtige Maßnahmen im Straßenbau und im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) verwirklichen zu können.
Notwendig wurde die Neuordnung, weil bestimmte Formen der Mischfinanzierung zwischen Bund und Land durch die Föderalismusreform abgeschafft wurden; dadurch entfielen bereits zum 31. Dezember 2006 die Landesprogramme zur Förderung von Investitionsprojekten des kommunalen Straßenbaus und des öffentlichen Personennahverkehrs mit zuwendungsfähigen Kosten unter 50 Millionen Euro. Die Förderung von großen Schienenprojekten für mehr als 50 Millionen Euro werden bis längstens Ende 2019 fortgeführt.
Ende 2019 werden Kompensationszahlungen eingestellt
Baden-Württemberg erhält seit dem Jahr 2007 jährlich 165,5 Millionen Euro (12,4 Prozent) zweckgebundene Mittel für den Verkehr vom Bund. Bis Ende 2013 haben Bund und Länder zu prüfen, in welcher Höhe diese Finanzmittel zur Aufgabenerfüllung angemessen und erforderlich sind. Zwar entfällt vom Jahr 2014 an die verkehrliche Zweckbindung, die Mittel müsse aber weiterhin für Investitionen verwendet werden. Ende 2019 stellt der Bund die Kompensationszahlungen an die Länder ein.
„Durch das Gesetz erhalten die Kommunen sowie die Verkehrsträger Planungssicherheit“, sagte Gönner. Das Land werde weiterhin Mittel zur Verfügung stellen, weshalb das Gesetz keine Befristung enthalte. Es sieht die Förderung für den Straßen- und Schienenverkehr vor, aber auch für Umsteige-Parkplätze und Haltestellen. Erweitert wurde die Förderung auf Radwege, Lärmschutz und die Grunderneuerung von ÖPNV-Anlagen. Die neue rechtliche Grundlage bringe Sicherheit und Langlebigkeit, erklärte die CDU-Abgeordnete Nicole Razavi während der ersten Lesung im Landtag. Auch die SPD-Fraktion signalisierte Zustimmung; der Entwurf gehe in die richtige Richtung, sagte Hans-Martin Haller. Er begrüßte es, dass die Zweckbindung beim Verkehr bleibe.
Grüne vermissen ökologische Ausrichtung
Nicht ohne Kritik bewerteten die Grünen den Entwurf, den der Landtag zur weiteren Beratung in den Innenausschuss verwies. Er vermisse die ökologische Ausrichtung, sagte Werner Wölfle (Grüne). Viele Gemeinden würden lieber neue Straßen bauen, als die alten zu sanieren, weil es bloß dafür Zuschüsse gebe. Deshalb forderte er auch Mittel für den Rückbau, um dem Flächenverbrauch entgegenzuwirken. „Wir vermissen auch eine klare Festlegung, dass 70 Prozent der Mittel für den ÖPNV reserviert werden“, kritisierte Wölfle.
Dietmar Bachmann (FDP) hätte sich den Gesetz-Entwurf schon deutlich früher gewünscht; bedauerlich ist für den Liberalen, dass das Gesetz unter Finanzierungsvorbehalt steht. Die Bestimmungen der kontrollierten Neuverschuldung ließen dem Land jedoch keine andere Wahl.