Opposition will Orientierungsplan im Gesetz verankern
Stuttgart. In einer ersten Beratung haben die Parlamentarier im Landtag von Baden-Württemberg heute über eine Änderung des Kindertagesbeutreuungsgesetzes debattiert. Kern der Änderung ist ein höherer Personalschlüssel für die Kindertageseinrichtungen. Das Land stellt dafür mehr Mittel bereit. Die Opposition kritisierte, dass der Orientierungsplan nicht verbindlich im Gesetz festgeschrieben sei.
„Sie vergeben sich damit die Möglichkeit einer Evaluation“, sagte Brigitte Lösch. Die Grünen-Abgeordnete forderte ebenso wie die SPD, den Orientierungsplan verbindlich festzuschreiben. Ansonsten sei es den Kindertageseinrichtungen überlassen ob und welche Inhalte des Orientierungsplans umgesetzt würden. Ziel des Orientierungsplans ist die frühkindliche Bildung im Land zu fördern. Eine zentrale Rolle spiele dabei die Sprachförderung und eine ganzheitliche, individuelle, aktiv entdeckende und kreativ forschende Entwicklung der Kinder, wie es in der Begründung zum Gesetz heißt.
Staatssekretär Georg Wacker (CDU) betonte, dass bereits in der Modellphase zahlreiche Kindergärten freiwillig und gewissenhaft den Orientierungsplan umgesetzt hätten. „Es sind nur noch wenige, die den Orientierungsplan nur in Teilen umsetzen“, sagte der CDU-Abgeordnete Andreas Hoffmann. Ihn verbindlich im Gesetz festzuschreiben sei daher nicht nötig.
Kinder im Alter unter drei Jahren werden in die Förderung nicht miteinbezogen
Ebenso wie die Opposition forderte auch die FDP die Förderung auf Kinder im Alter von null bis drei Jahren auszuweiten. „Die FDP hält damit an der ursprünglichen Form der Umsetzung fest“, sagte Birgit Arnold (FDP). Marianne Wonnay (SPD) bezeichnete es als symptomatisch, dass die Landesregierung den Orientierungsplan nicht für die Kinder in einem Alter unter drei Jahren vorgesehen habe. „Wir halten diesen Ansatz für verfehlt“, sagte Wonnay. Er widerspreche den wissenschaftlichen Erkenntnissen betonte auch Lösch.
Die vorgesehene Erhöhnung des Personalschlüssels sei ein Schritt in die richtige Richtung, aber nicht ausreichend, sagte sie. Ab 1. September 2010 sollen in Kindergärten mit verlängerten Öffnungszeiten in zwei Stufen 0,2 Stellen hinzu kommen. In allen anderen Kinderbetreuungsformen findet die Umstellung in drei Stufen statt: Von 2010 bis 2012 werden dort die Stellen um 0,3 erhöht. Die Kindergartenförderung wird ebenfalls schrittweise angehoben. Ab dem Jahr 2013 sollen 529 Millionen Euro für die Förderung zur Verfügung stehen.
Das Gesetz wurde zur erneuten Beratung in den Schulausschuss überwiesen.