Versorgung bei Dienstherren-Wechsel geregelt
Stuttgart. Die Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg haben heute den Weg für einen Staatsvertrag geebnet, der die Verteilung der Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherren-Wechseln regelt. Einstimmig votierten die Parlamentarier für den Gesetzentwurf, der notwendig wurde, nachdem die Zuständigkeit der Gesetzgebung für das Besoldungs- und Versorgungsrecht im Rahmen der Föderalismusreform I vom Bund auf die Länder übergegangen ist.
Kernpunkt des Gesetzes ist ein pauschalierendes Kapitalisierungsmodell, das das bisherige System der Versorgungslastenteilung ersetzt.
Finanz-Staatssekretär Stefan Scheffold (CDU) wies in der zweiten Lesung darauf hin, dass künftig gleich nach dem Wechsel des Beamten der ausgleichspflichtige Dienstherr eine Abfindung an den neuen Dienstherrn leisten muss. Bisher teilten sich die verschiedenen Dienstherren die Versorgungslasten nach Eintritt der Pension. Der Abfindungsbetrag entspricht dem Betrag, der zum Zeitpunkt des Dienstherrenwechsels geleistet werden muss, um die zu diesem Zeitpunkt erworbenen Versorgungsanwartschaften im späteren Versorgungsfall mit abzudecken. Scheffold sieht in dem Staatsvertrag auch „ein Stück Verwaltungsvereinfachung“. Nach Angaben der Landesregierung führt die Einbeziehung der Soldaten auf Zeit ins Gesetz zu Mehreinnahmen für den Landeshaushalt.