Grünen-Entwurf für geändertes Jagdgesetz stößt im Parlament auf breite Ablehnung
Stuttgart. Der Antrag der Grünen auf Änderung des Jagdgesetzes sah vor, dass künftig nicht nur Wildschäden an Weinbergen, sondern auch an Obstanlagen und Streuobstwiesen ohne Schutzvorrichtungen zu ersetzen sind. Reinhold Pix (Grüne) begründete die vorgeschlagene Gesetzesänderung des Jagdgesetzes. Es gebe „einen sehr großen Konsens in der Sache“, was die dramatische Zunahme der Schwarzwildbestände und den Klimawandel als deren Ursache betreffe.
Die Ungleichbehandlung von Weinbauern, die für Wildschäden entschädigt würden, selbst wenn das betroffene Gebiet nicht umzäunt ist, und Besitzern von Streuobstwiesen sei nicht hinnehmbar und solle durch die vorgeschlagene Gesetzesänderung ausgeräumt werden. Verwundert zeigte er sich darüber, dass der Landwirtschaftsminister in dieser Frage gegen die von ihm doch zu vertretenden Landwirte polemisiere.
Bauernverbände, Umweltschützer und Besitzer von Streuobstwiesen also Praktiker unterstützten den Gesetzesantrag seiner Fraktion ebenso wie der Bürgermeister von Wiesenbach, einer bekannten Streuobstwiesengemeinde.
Paul Locherer (CDU) lehnte den Antrag ab: „Mit anderer Leute Geld ist leicht Staat zu machen“. Statt einer Gesetzesänderung gelte es, vor Ort einvernehmliche Lösungen zu suchen, wie dies etwa bei ihm in Oberschwaben gelinge. Der Gesetzentwurf der Grünen sei „weder sinnvoll noch zweckmäßig“ und würde das bisher „auskömmliche Miteinander“ von Landwirten und Jägern „durch Regulierungswut“ belasten. Die Frage eines Schadenausgleichs „bis ins kleinste Detail gesetzlich zu regeln“ würde dem Anliegen eines „gedeihlichen Miteinanders“ einen „Bärendienst“ erweisen. Weniger Jäger wären die wahrscheinlich Folge – und dann wären womöglich künftig staatliche Jagdbeauftragte nötig, für die wiederum der Steuerzahler aufkommen müsste.
Die kommunalen Spitzenverbände hätten denn auch, mit Blick auf die Belastung der Jäger, den Gesetzentwurf nicht begrüßt. In diesem komme, so Locherer, eine „Regulierungswut“ zum Ausdruck, die mit der sonst oft geforderten Deregulierung unvereinbar sei.
Auch Alfred Winkler (SPD) wandte sich gegen den Antrag:„Der Gesetzentwurf löst keine Probleme, er verschärft“. Das Verbot von Zäunen um Streuobstwiesen sei kontraproduktiv, „sie lösen damit kein Wildschadenproblem.“ Im Übrigen gelte: „eine Landwirtschaft ohne Zäune ist nicht denkbar.“ Winkler vermutet hinter dem Gesetzentwurf den Versuch der Grünen, sich den den Landwirten „einzuschmeicheln“.
Friedrich Bullinger (FDP) widersprach der Einschätzung, Wild und Wildschäden hätten sich vervielfacht; es sei vielmehr bloß punktuell eine Vermehrung von Wild und Wildschäden zu beobachten. Zudem funktioniere die Entschädigung von Streuobstbesitzern in der Regel gut. Dafür bedürfe es daher keiner Gesetzesänderung, sondern „nur eines von Vernunft geprägten Gesprächs“.
Schon heute hätten viele Gemeinden Probleme, ihre Jagdpachten zu vergeben. Ein Gesetz wie das der Grünen würde die Situation weiter verschärfen. „Ein zusätzlicher Schutz der Streuobstwiesen über das Jagdrecht ist nicht erforderlich“, der grüne Gesetzentwurf sei „falscher Zielsetzung und falscher Begründung“ wegen zurückzuweisen. Dem schloss sich als Vertreter der Regierung Rudolf Köberle (CDU) an, Minister für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz. „Der Antrag würde wesentlich mehr Probleme schaffen als er lösen würde.“ Werde heute in der Mittagspause in der Kantine Wildschweinbraten angeboten, „so ist das vermutlich ein wesentlich zielführender Beitrag als ihr Gesetzentwurf“, wandte er sich an die Mitglieder der Grünenfraktion – und verschwand in die Mittagspause.
Der Gesetzentwurf der Grünen wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.