Debatten im Landtag vom 13. Juli 2010

Reform des Notariats- und Grundbuchwesens gestartet

Stuttgart. Der Landtag hat die grundlegende Reform des Notariats- und Grundbuchwesens eingeleitet. Vom Jahr 2018 soll es im Südwesten bloß noch frei berufliche Notariate geben, die Akten in den bisherigen 667 Grundbuchämter im Land sollen nach den Plänen der Landesregierung in den elf Amtsgerichten in Tauberbischofsheim, Maulbronn, Achern, Emmendingen, Villingen-Schwenningen, Schwäbisch Gmünd, Heilbronn, Waiblingen, Böblingen, […]

Stuttgart. Der Landtag hat die grundlegende Reform des Notariats- und Grundbuchwesens eingeleitet. Vom Jahr 2018 soll es im Südwesten bloß noch frei berufliche Notariate geben, die Akten in den bisherigen 667 Grundbuchämter im Land sollen nach den Plänen der Landesregierung in den elf Amtsgerichten in Tauberbischofsheim, Maulbronn, Achern, Emmendingen, Villingen-Schwenningen, Schwäbisch Gmünd, Heilbronn, Waiblingen, Böblingen, Sigmaringen und Ulm gebündelt werden.
Bei der Einbringung des Gesetzentwurfes sprach Justizminister Ulrich Goll (FDP) heute im Landtag von einem „großen Brocken“, der jedoch „sehr sorgfältig bearbeitet“ worden sei. Die Bürgernähe werde durch die Reform größer, das Grundbuch sei für alle näher als zuvor, frohlockte der Liberale. „Man kommt an jeder Ecke, in jeder Gemeinde und bei jedem Notar, an das Grundbuch heran“, sagte Goll. Dennoch wird sich der Liberale bei den Beratungen im Ausschuss kritischen Fragen der Opposition stellen müssen.
Die SPD beurteilte den Gesetzentwurf, der schon einmal ins Plenum eingebracht und dann wieder zurückgezogen worden war, nicht so euphorisch. Es seien viele Erklärungen bei dieser schweren Geburt nötig, betonte Rainer Stickelberger. Seine Fraktion werde die Zielsetzung des Jahrhundertwerks mittragen, die Standortfrage der Grundbücher sei für die SPD aber die Gretchenfrage. „Die bestehenden Notariate dürfen nicht ausbluten“, sagte Stickelberger. Es sei nicht ausgereift, das zum Beispiel das Grundbuch von Mannheim nach Tauberbischofsheim zu verlegen.

Grüne: Gesetzliche Ansprüche müssen noch geregelt werden

Thomas Oelmayer (Grüne) bemängelte, dass die Opposition bei der Erstellung des Gesetzentwurfs des Justizministeriums nicht eingebunden gewesen sei. Die Grünen würden den freiberuflichen Notar mittragen, es müsste aber noch gesetzlich die Versorgungsansprüche der 700 beamteten Amts- und Bezirksnotare geregelt werden. Im Jahre 2018, wenn das Gesetz wirksam werde, gebe es noch 200 beamtete Notare im Alter von 55 Jahren und älter. Auch die amtsangemessene Besoldung müsse garantiert werden. Die Grünen erwarteten auch eine Antwort darauf, wie das Land die Einnahmeausfälle von 40 bis 50 Millionen Euro aus Notariatsgebühren kompensieren möchte.
Hans-Peter Wetzel (FDP) bezeichnete die Reform als „längst überfällig“. Auch die Perspektiven für beamtete Notare, die nicht als Freiberufler ab 2018 tätig werden möchten, sei klar: „Die Amtsnotare werden Richter, die Bezirksnotare bekommen ein Sachgebiet an Gerichten.“ Nach Ansicht von Wetzel wird durch die Reform der momentan vorhandene Beurkundungs-Tourismus von Baden nach Württemberg oder in die Schweiz gestoppt.

Reform soll bis 2018 umgesetzt werden

Der CDU-Abgeordnete Bernd Hitzler gab zu, dass seine Fraktion zunächst starke Bedenken gehabt habe. Wenn nun viele Notare Freiberufler werden würden, könnten 80 Millionen Euro bisherige staatliche Einnahmen zu privaten Einnahmen werden.
Die grundlegende Reform des Notariats mit einem flächendeckenden Wechsel vom Amtsnotariat hin zum Notariat zur hauptberuflichen Amtsausübung ist vom Bund zum 1. Januar 2018 vorgeschrieben. Die Gemeinden müssen bis zur Aufhebung ihrer Grundbuchämter rund 886 000 Grundbücher digitalisiert haben. Dem Land entstehen dadurch Kosten in Höhe von 5,31 Millionen Euro. Der Aktentransport zum Grundbuchzentralarchiv kostet weitere 2,2 Millionen Euro.

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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13. Juli 2010