Landtagswahlgesetz soll geändert werden
Stuttgart. Die Landesregierung will das Landtagswahlgesetz ändern. Dazu hat Innenminister Heribert Rech (CDU) heute einen entsprechenden Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht, den die Abgeordneten ohne Aussprache in die Ausschüsse verwiesen haben. Mit dem Entwurf sollen verfahrenstechnische Bestimmungen mit dem geänderten Bundestags-, Europa- und Kommunalwahlrecht harmonisiert werden.
Außerdem sollen bei der repräsentativen Wahlstatistik die Briefwähler einbezogen und die Bildung von sechs (bisher fünf) Geburtsjahresgruppen ermöglicht werden.
Nach Angaben von Rech soll auf die Bekanntmachung der Bestellung des Landeswahlausschusses und der Kreiswahlausschüsse künftig verzichtet werden. Außerdem entfällt die Obergrenze der maximal zu berufenden Beisitzer der Wahlvorstände; die Berufung von Gemeinde-Bediensteten zu Mitgliedern der Wahlvorstände soll erleichtert werden. Wahlscheine können künftig auf Antrag ohne Angabe von Hinderungsgründen erteilt werden. Bei der Briefwahl wird der bisherige „Wahlumschlag“ künftig als „Stimmzettelumschlag“ bezeichnet. Einzelbewerber erhalten künftig eine Kostenerstattung je gültiger Stimme von 3,50 Euro (statt 2,05 Euro).