Themen des Artikels
Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen
StVO-Zuständigkeitsgesetz: FDP und AfD sehen Nachbesserungsbedarf

In erster Lesung brachte Staatssekretärin Elke Zimmer am Donnerstag das StVO-Zuständigkeitsgesetz in den Landtag ein.
Landtag von Baden-Württemberg)Stuttgart. Ein „großes Projekt der Verwaltungsvereinfachung“ hat Elke Zimmer (Grüne) mit der Novellierung des Straßenverkehrsordnung (StVO)-Zuständigkeitsgesetzes in erster Lesung im Landtag auf den Weg gebracht. Die Staatssekretärin im Verkehrsministerium machte klar, dass es nicht um substanzielle inhaltliche Änderungen der Straßenverkehrsordnung geht, sondern um Änderungen bei den grundsätzlichen Zuständigkeiten der Straßenverkehrsbehörden.
Als notwendig, jedoch mühevoll und kleinteilig, hat Zimmer die Durchforstung der bisherigen rund 200 Seiten umfassenden Regelungen beschrieben. Nun sei strukturiert, reduziert und aktualisiert worden, sagte sie. Die bisherigen Vorschriften seien durch Änderungen im Lauf der Jahre zersplittert gewesen.
Prüfpflichten werden abgebaut und Zuständigkeiten vereinfacht
Laut Zimmer ging es neben den) Aktualisierungen um den Abbau von Prüfpflichten und die Vereinfachung von Zuständigkeiten, vor allem bei den bezirksübergreifenden Vorgängen. Zum Beispiel würden Prüfpflichten von übergeordneten Behörden bei bestimmten Verkehrszeichen abgebaut.
Die Vertreter von Grünen und CDU begrüßten ausdrücklich das Gesetz als Beitrag zum Bürokratieabbau, um das Paragrafendickicht zu lichten.
Susanne Kirschbaum (SPD) beschrieb den Gesetzentwurf in ihrer ersten Rede im Landtag als überfällig. Die Lichtung des Schilderwaldes sei genauso notwendig wie die weiteren Änderungen. Die bisherigen Regeln seien zum Teil auf den Kopf gestellt worden, erläuterte sie und verwies als Beispiel auf die Gründung der Autobahngesellschaft.
FDP: „Gut gemeint, aber nicht gut gemacht“
Als „gut gemeint, aber nicht gut gemacht“, kritisierte Hans Dieter Scheerer (FDP) den Gesetzentwurf. Vier Verwaltungsebenen sind ihm zu viel. Außerdem sind ihm die Zustimmungsvorbehalte des Verkehrsministeriums bei der Aufstellung von Verkehrszeichen ein Dorn im Auge. Selbst bei Parkverbotsschildern könne das Ministerium eingreifen, bemängelte er und sieht darin ein „Misstrauen den unteren Behörden gegenüber“.
Der grundsätzlichen Kritik der FDP schloss sich auch Rüdiger Klos von der AfD an. Auch er bemängelte, dass die Novellierung erst mehr als zehn Jahre nach dem Anlass dafür als Gesetzentwurf vorliege. Im Jahr 2013 trat nämlich die neue Straßenverkehrsordnung in Kraft. Der Entwurf wurde zur weiteren Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen.