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Debatten im Landtag

Innenminister Strobl zu XXL-Landtag: „Dieses Haus ist kein Möbelhaus“

In einer aktuellen Debatte des Landtags auf Antrag der FDP stritten die Abgeordneten erneut über das neue Wahlrecht in Baden-Württemberg und über das Volksbegehren gegen den XXL-Landtag der FDP. Der Verfassungsgerichtshof hatte Innenminister Thomas Strobl angewiesen, das Volksbegehren, das sein Ministerium abgelehnt hatte, doch zuzulassen. 

Der Verfassungsgerichtshof hatte Innenminister Thomas Strobl angewiesen, das Volksbegehren, das sein Ministerium abgelehnt hatte, doch zuzulassen.

IMAGO/ESDES.Pictures, Bernd Elmenthaler)

Stuttgart. Innenminister Thomas Strobl (CDU) ist vom Verfassungsgerichtshof angewiesen worden, das Volksbegehren zur Rückführung des Landtags auf seine ursprüngliche Größe zuzulassen. Auf die Kritik der FDP an Strobls ursprünglicher Ablehnung reagierte der CDU-Abgeordnete Matthias Miller in der aktuellen Debatte des Landtags mit scharfen persönlichen Angriffen auf den FDP-Landes- und Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke. Miller, selber Volljurist, nannte Rülkes Bewertung „Geschwätz“ und warf dem Liberalen vor, das Urteil gar nicht durchgelesen zu haben. Und er argumentierte mit der Haltung der FDP zur Einführung des Wahlrechts 1953. Schon damals habe die Partei „ein sehr verstörtes Verhältnis zur Persönlichkeitswahl“ gehabt.

Rülke zitierte im Detail aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshof, das der Rechtsauffassung des zuständigen Innenministers Thomas Strobl (CDU) widersprochen hatte. Der habe also gleich mehrere Klatschen bekommen und müsse das Volksbegehren jetzt nicht nur zulassen, vielmehr sei das Gericht inhaltlich auf das neue Zweistimmenwahlrecht eingegangen, etwa mit dem Satz: Es müssten „die tatsächlichen Verhältnisse, namentlich die Bedingungen der politischen Wirklichkeit und ihre möglichen, jedenfalls nicht unwahrscheinlichen Auswirkungen auf die Sitzverteilung in den Blick“ genommen werden. Rülke rechnet mit einem „XXL-Landtag“.

Auch Daniela Evers (Grüne) mochte nicht über Einzelheiten des Urteils diskutieren. Die Rechtsanwältin kritisierte das Ansinnen der FDP, den Landtag auf die ursprünglich ins Auge gefasste Größe von 120 Sitzen zurückzuführen: „Eine Reduzierung der Wahlkreise würde Nachteile bringen, vor allem in der Bürgernähe.“ Strobl wurde ebenfalls grundsätzlich: „Dieses Haus ist kein Möbelhaus.“ Wer von einer Klatsche rede, „der hat, lassen Sie mich das mit Verlaub sagen, ein unterkomplexes defizitäres Demokratieverständnis und unseren Rechtsstaat nicht verstanden“.  

Das Wahlrecht könnte die Zahl der Abgeordneten im Landtag erhöhen. Das befürchtet zumindest die FDP. Foto: IMAGO/Arnulf Hettrich

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