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Gerichtsentscheidung

Abmahnung gegen Personalrat wegen Schmähkritik rechtens

Die Abmahnung der Freien Universität Berlin an einen Personalrat ist rechtens. Der hatte sich mit einer Schmähkritik auf der arbeitgebereigenen Internetseite gegen die Tarif- und Mitbestimmungashaltung der Uni beschwert.

Ein Personalrat an der Freien Universität hat sich über seinen Arbeitgeber auf der Uni-Homepage beschwert. Die Abmahnung wegen dieser Schmähkritik sei rechtens, entschied das Arbeitsgericht Berlin.

IMAGO/Pogiba Aleksandra)

Berlin. Wegen einer Schmähkritik ist ein Personalrat der Freien Universität Berlin, der zugleich auch Vorstandsmitglied der Verdi-Betriebsgruppe ist, zu Recht abgemahnt worden. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden (AZ: 58 Ca 4568/24). Eine Berufung gegen das Urteil ist allerdings noch möglich.

„In dem Aufruf wird der Universität vorgeworfen, sich tarifwidrig, mitbestimmungsfeindlich und antidemokratisch zu verhalten und dadurch den Rechtsruck und den Aufstieg der AfD zu befördern“, heißt es in dem Urteil. Dies hatte der Personalrat seinem Arbeitgeber auf dessen Internetseite vorgeworfen. Die Freie Universität mahnte daraufhin den Personalrat ab, der wiederum forderte, dass die Abmahnung aus seiner Personalakte gestrichen werde.

Das Arbeitsgericht Berlin hielt die Abmahnung des Gewerkschafters für rechtens, weil er mit seinen Vorwürfen die arbeitsrechtliche Pflicht zur Rücksichtnahme verletzt habe. Die Äußerungen seien nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, argumentierten die Richter. Vielmehr handele es sich bei den getätigten Äußerungen um eine Schmähkritik gegenüber dem eigenen Arbeitgeber.

Die Aussagen des Personalrats, die im Zuge eines geplanten Aktionstags gegen Rechts entstanden, seien zudem nicht durch die sogenannte Koalitionsfreiheit gedeckt. Diese ist im Grundgesetz Artikel 9 Absatz 3 festgeschrieben und garantiert Arbeitnehmern den Zusammenschluss in Gewerkschaften. Die Uni habe sich mit der Abmahnung nur auf die Schmähkritik bezogen.

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