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Weisungsrecht 

Generalstaatsanwalt sieht Abschaffung des Weisungsrechts kritisch 

An diesem Mittwoch ist der neue Generalstaatsanwalt im Bezirk Stuttgart, Frank Rebmann, mit einer Feierstunde im Neuen Schloss ins Amt eingeführt worden. Zugleich verabschiedete Justizministerin Marion Gentges (CDU) dessen Vorgänger, Achim Brauneisen, in den Ruhestand.

Frank Rebmann leitet die Generalstaatsanwaltschaft in Stuttgart seit April 2024.

Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart)

Stuttgart. Im Interview mit dem Staatsanzeiger sagte Rebmann, dass er gut in das neue Amt gefunden habe. Gerade auch, weil Brauneisen ihm „eine bestens aufgestellte Behörde mit motivierten und engagierten Kolleginnen und Kollegen“ übergeben habe. Sie hätten ihn vom ersten Tag an „wirklich toll unterstützt“. Brauneisen habe das Amt sehr lange ausgeübt „und war dadurch auch bundesweit ausgezeichnet vernetzt und das hat mir natürlich auch den Einstieg in die Zusammenarbeit mit dem Generalbundesanwalt und den weiteren Generalstaatsanwaltschaften sehr erleichtert“, sagte Rebmann weiter.

Brauneisen war landespolitisch sehr interessiert und hatte sich (ET) in einem Essay angesichts der Zunahme extremer Parteien dafür ausgesprochen, das Weisungsrecht für Staatsanwaltschaften auf den Prüfstand zu stellen.

Rebmann: Bedrohung durch extremistische Parteien ist ernst zu nehmen

Danach gefragt, wie er das sieht, sagt Rebmann: „Aus der bisherigen baden-württembergischen Praxis zur Ausübung des Weisungsrechts ergibt sich aus meiner Sicht keine Notwendigkeit, etwas zu ändern.“ Denn bislang sei – mit einer Ausnahme vor vielen Jahren – keine Weisung erteilt worden. Die Bedrohung durch extremistische Parteien sei „aber in der Tat ernst zu nehmen.“

Die Frage sei aber, ob unter den derzeitigen verfassungsrechtlichen Vorgaben eine vollständige Abschaffung des Weisungsrechts erreicht werden könne. Denn die Staatsanwaltschaft, das ergebe sich eindeutig aus dem Grundgesetz, sei kein Teil der rechtsprechenden Gewalt, sondern der Exekutive zugeordnet. Das Demokratieprinzip verlange, dass die ausführende Gewalt demokratisch legitimiert sei, also die Legitimationskette ununterbrochen bis ins Parlament reichen müsse, führt Rebmann aus.

Eine vollständige Abschaffung des Weisungsrechts sieht Rebmann eher kritisch

Und da gibt es nach seinem Dafürhalten gegenwärtig keine Möglichkeit einer vollständigen Abschaffung. Hierfür müsste man gegebenenfalls das Grundgesetz ändern. Der zweite Punkt, den man Rebmann zufolge bedenken sollte: „Wie stark könnte der Schutz vor einer extremistischen Partei, die auch irgendwann auf Bundesebene an die Macht gelangt, durch eine einfach-gesetzliche Abschaffung sein?“ Denn es wäre für die extremistische Partei eine Kleinigkeit, auf Bundesebene ein solches Weisungsrecht noch viel umfassender wiedereinzuführen. Insofern sieht er eine vollständige Abschaffung eher kritisch.

Doch, so Rebmann weiter, sollte man es zur Vermeidung eines bösen Anscheins in geeigneter Form neugestalten, vielleicht auch begrenzen. Er verweist auf das Gesetzesvorhaben zur Stärkung der Transparenz des Weisungsrechts der noch amtierenden Bundesregierung. Dies sehe vor, dass Weisungen im Einzelfall schriftlich zu erfolgen haben und begründet werden müssen. „Eine solche Einschränkung oder Ausformung des Weisungsrechts könnte ich mir gut vorstellen“, sagt Rebmann. Einig sind sich Brauneisen und Rebmann darin, dass Handlungsbedarf besteht.

Das Interview mit Frank Rebmann lesen Sie am Freitag im Staatsanzeiger im Ressort Justiz & Recht.

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