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Justiert

Bundesgerichtshof lässt Krypto-Chats als Beweise zu

Lange war unklar, ob Ermittler in Deutschland Daten von Kryptohandys des Anbieters „Anom“ nutzen dürfen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied nun, dass die von den USA übermittelten Daten als Beweis verwertbar sind, wenn sie der Aufklärung schwerer Straftaten dienen. Eine folgerichtige Entscheidung. 

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied nun anhand eines Falls aus Tübingen, dass die von den USA übermittelten Daten als Beweis verwertbar sind, wenn sie der Aufklärung schwerer Straftaten dienen.

dpa/Uli Deck)

Lange war unklar, ob Ermittler in Deutschland Daten von Kryptohandys des Anbieters „Anom“ nutzen dürfen. Die Handys hatte das FBI gezielt an Kriminelle verkaufen lassen und per Verschlüsselungs-App Chats der Kriminellen mitgelesen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied nun anhand eines Falls aus Tübingen, dass die von den USA übermittelten Daten als Beweis verwertbar sind, wenn sie der Aufklärung schwerer Straftaten dienen. Eine folgerichtige Entscheidung. Fraglich ist allerdings noch, wie grundsätzlich das Urteil sein wird.

Wegen rechtlicher Fragen und der Art, wie die Daten erhoben wurden, hatte man eher angenommen, dass es ein Beweisverwertungsverbot geben wird. Auch weil ein Server, an den bei Versand einer Chatnachricht eine Kopie gesendet wurde, seit Sommer 2019 in einem EU-Land stand, dessen Identität das FBI nicht preisgab.

Die Strafverfolgungsbehörden benötigen mehr Befugnisse

Laut dem 1. Strafsenat am BGH wiegt es in der Abwägung nicht so schwer, dass einige Informationen geheim sind und selbst die deutsche Justiz manches nur vom Hörensagen weiß (Az.:1 StR 54/24). Ob ein Beweisverwertungsverbot besteht, sei nach deutschem Recht zu beantworten. Ausländische Ermittlungsmaßnahmen müssten nicht nach dortigem Recht überprüft werden. Es sei auch nicht entscheidend, ob deutsche Ermittlungsbehörden in gleicher Weise hätten vorgehen dürfen.

Das Urteil ist zu begrüßen, denn Strafverfolger brauchen mehr Handhabe. Ohne Sonderrechte käme die Polizei im Straßenverkehr auch nicht schneller weiter. Genauso benötigt sie Sonderrechte, wenn es um das Sichern von Daten in der digitalen Welt und die Verwertung als Beweis geht.

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