Pläne aus dem Wirtschaftsministerium

Planer und Bauwirtschaft verteidigen die losweise Vergabe

Drei Verbände stellen sich hinter das Prinzip der losweisen Vergabe und wenden sich gegen Pläne aus dem Wirtschaftsministerium, das Prinzip dahinter aufzuweichen.

Drei Verbände stellen sich hinter die mittelstandsgerechte Auftragsvergabe.

Wolfgang Leja)

Berlin . „Eine mittelstandsfeindliche Vergabe betrifft nicht nur die fast 200 000 Architekten und Ingenieure, sondern ebenso zahllose kleine und mittlere Betriebe der Bauwirtschaft und des Handwerks“, teilen der Zentralverband Deutsches Baugewerbe zusammen mit den Kammern von Architekten (BAK) und Ingenieuren (BIngK) mit. Auslöser für das Aufbegehren der drei Verbände ist das vom Bundeskabinett am 27. November verabschiedete Vergabetransformationspaket. Darin werde das Gebot der mittelstandsgerechten Losvergabe aufgeweicht, kritisieren die Partner. Sie warnen davor, diesen „seit Jahrzehnten bewährten Grundsatz“ zu schwächen.

Wirtschaftsministerium will „zeitliche Gründe“ einführen

Paragraf 97 Absatz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sieht bislang vor, dass mehrere Teil- oder Fachlose nur dann zusammen vergeben werden dürfen, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Das Wirtschaftsministerium will jedoch nun „zeitliche Gründe“ einführen, um von einer Losvergabe absehen zu können.

Auch die Begründungstiefe für eine Gesamtvergabe will das Ministerium senken. Während bisher wirtschaftliche und technische Gründe eine Gesamtvergabe „erfordern“ müssen, soll es in der Zukunft genügen, wenn diese Gründe gerechtfertigt werden können. Damit reicht es aus, wenn der Auftraggeber willkürfrei konkrete wirtschaftliche, technische oder zeitliche Gründe benennen kann, die einer Teil- oder Fachlosvergabe entgegenstehen.

Vollständige Freigabe der General- oder Totalunternehmervergabe

„Öffentliche Auftraggeber werden diese Änderung im Zweifel als vollständige Freigabe der General- oder Totalunternehmervergabe begreifen und hiervon bedingungslos und umfangreich Gebrauch machen“, warnt Andrea Gebhard, Präsidentin der Architektenkammer. Das werde zulasten der kleinen Planungsbüros gehen. „Denn, bei welchem öffentlichen Bauvorhaben werden sich keine zeitlichen Gründe finden lassen, um von der Losvergabe abzuweichen?“, so Gebhard.

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