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Verstoß gegen die Schweigepflicht: Verhalten eines Personalrats bleibt aber folgenlos

Personalratsmitglieder unterliegen grundsätzlich einer Schweigepflicht über nicht offenkundige Angelegenheiten. Das aber müssen sie wissen und laut einem Urteil zuvor auch darüber geschult werden.

Personalratsmitglieder sind zum Schweigen verpflichtet, wenn es um dienstliche Angelegenheiten geht. Die Weitergabe von Informationen müssen aber nicht zwingend zum Ausschluss aus dem gremium führen.

IMAGO/Pogiba Aleksandra)

Hannover. In einem Fall vor dem Verwaltungsgericht (VG) Hannover hatte ein Personalratsmitglied mit dem stellvertretenden Bürgermeister über eine Höhergruppierung der Vorzimmerkraft des Bürgermeisters gesprochen. Das VG hat den Antrag auf Ausschluss aus dem Personalrat abgelehnt (AZ: 17 A 2737/24), wie das Online-Portal Haufe berichtet.

Personalratsmitglied wollte, dass er nicht als Informant bekannt wird

Das Personalratsmitglied hatte zudem den stellvertretenden Bürgermeister – der zugleich Ratsmitglied und Mitglied des Verwaltungsausschusses ist – darum gebeten, in dieser Angelegenheit aktiv zu werden, aber nicht zu „verraten“, dass die Information von ihm stamme.

Der darüber vom stellvertretenden Bürgermeister informierte Bürgermeister hörte das Personalratsmitglied zu einer beabsichtigten Abmahnung an und leitete ein personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren mit dem Ziel des Ausschlusses aus dem Personalrat ein – wegen Verletzung der Schweigepflicht.

Verstoß wurde als nicht grob bewertet

Das VG hat entschieden, dass das Personalratsmitglied zwar gegen die personalvertretungsrechtliche Schweigepflicht verstoßen habe, der Verstoß wurde allerdings nicht als grob bewertet.

Das Personalratsmitglied habe dem stellvertretenden Bürgermeister nichts Ehrenrühriges über einen anderen Beschäftigten oder besonders sensible Daten mitgeteilt, argumentierte das Gericht. Außerdem wurde der Personalrat zu Beginn seiner Tätigkeit nicht über seine Schweigepflicht belehrt und er hatte auch noch keine personalvertretungsrechtliche Grundschulung besucht.

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