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Entwidmung 

Stuttgart 21: Fraktionen ringen um Kompromiss für Gleisflächen

Die Union im Bundestag will zur alten Regelung für die Entwidmungen von Bahnliegenschaften zurück. Die Grünen warnen davor, auf "fatale Logik des Schienenrückbaus" zurückzufallen. Das Aus der Ampel erschwert eine Einigung. 

Auf den Gleisen am Hauptbahnhof plant die Landeshauptstadt einen Stadtteil. Ein Gesetz verhindere jedoch die Entwidmung der Flächen.

imago/Kraufmann&Kraufmann)

Berlin. Die Änderung des umstrittenen Paragrafen 23 im Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) lässt weiter auf sich warten. Die Gesetzesnovelle vom Dezember 2023 erschwert die Umwidmung alter Gleisflächen und würde den Bau des Stuttgarter Quartiers Rosenstein nach Ansicht von Experten derzeit verhindern. Auch weitere Großprojekte in Deutschland sind davon betroffen.

Der Verkehrsausschuss des Bundestags befasste sich Anfang Dezember mit dem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion, der eine Rückkehr zur ursprünglichen Vorschrift für die Entwidmung von Bahnliegenschaften vorsieht. Die Grünen lehnen den Vorschlag allerdings ab, weil er auf „die jahrzehntelange fatale Logik des Schienenrückbaus“ zurückfalle. „Wir dürfen nicht auf das alte Recht zurückkehren“, sagte der grüne Abgeordnete Matthias Gastel.

Auch die angehörten Experten waren uneins

Baubürgermeister Peter Pätzold vertrat die Landeshauptstadt in der öffentlichen Anhörung. Er bekräftigte, dass die Stadt die durch S-21 freiwerdenden Gleisflächen hinter dem Hauptbahnhof für die Stadtentwicklung und den Wohnungsbau nutzen will. Die aktuelle Fassung von Paragraf 23 AEG erlaubt es nur noch, bei einem „überragenden öffentlichen Interesse“, Eisenbahnflächen zu entwidmen und sie für andere Zwecke als den Bahnbetrieb zu nutzen.

Das Eisenbahn-Bundesamt hat Paragraf 23 so angewendet, dass Wohnungsbau nicht als ein Vorhaben von herausragendem öffentlichen Interesse angesehen wird. Dies beschränke die Planungshoheit der Städte und Gemeinden und würde zu Brachflächen in deutschen Innenstädten führen, kritisiert die Landeshauptstadt. Sie hat deshalb eine Verfassungsklage eingereicht .

Die angehörten Experten waren im Ausschuss über die Wirkung des Gesetzes uneins: Für den Rechtswissenschaftler Urs Kramer stellt das AEG kein „absolutes Entwidmungsverbot“ dar, es erlaube Abwägungen. Laut dem Deutschen Städtetag bestehe ein solcher Spielraum nicht. Der Verband dringt auf eine Änderung des AEG noch in dieser Legislaturperiode, weil es viele wichtige Wohnprojekte verhindere.

„Die Gespräche laufen und wurden zuletzt intensiviert“

Das Ziel für Gastel ist, Entwidmungen von Bahnflächen gegenüber dem früheren Recht zu erschweren und zugleich Ermessensspielräume zu schaffen. Die Bahn brauche Entwicklungsmöglichkeiten, wenn sie höhere Verkehrsanteile bewältigen können und zuverlässiger werden soll. Zugleich gebe es keinen Grund, Flächen, für die auch kein langfristiger Bahnbedarf zu erkennen ist, anderen Nutzungen vorzuenthalten.

„Die Gespräche in der Koalition laufen und wurden zuletzt intensiviert“, teilt der Abgeordnete am Montag auf Anfrage mit. Wegen der schwierigen Ausgangslage, dass die Regierungskoalition keine eigene Mehrheit hat und auf die Unterstützung von Teilen der Opposition angewiesen ist, könne aber keine Aussage über den Zeitpunkt einer Einigung und Beschlussfassung getroffen werden.

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