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Kommentar

Beim Bestandsschutz ist weniger manchmal mehr

In Stuttgart versucht die Kommunalverwaltung mit einem Bebauungsplan den Bordellen in einem Rotlichtviertel beizukommen, während die Landesregierung mit ihren Bestandsschutzplänen dem kommunalen Ansinnen einen Bärendienst erweist. 

Gegen die Rotlichtbetriebe im Stuttgarter Leonhardsviertel will die Landeshauptstadt vorgehen. Doch es gibt Hindernisse.

dpa/imageBROKER/Oskar Eyb)

Wohnungsbau ist wichtig, und es ist gut, dass die Landesregierung mit der Novelle der Landesbauordnung versucht, denselben anzukurbeln. Deshalb will das Land den Bestandsschutz erweitern, damit Umbaumaßnahmen alter Gebäude durch aktuelle Brandschutzvorgaben nicht vereitelt werden.

Dass so aber gleichzeitig lange bestehende Bordellbetriebe geschützt werden, ist ein klassischer Zielkonflikt. Der wurde in der politischen Diskussion offenbar übersehen, denn wer wollte sich zum Fürsprecher der Prostitution machen? So arbeiteten die Grünen in Stuttgart lange gegen ein Rotlichtviertel, das die Landesgrünen mit dem Gesetzesvorhaben der Regierung schützten. Das Problem scheint mittlerweile klar zu sein, die Lösung fehlt aber.

Eher Brandschutz statt Bestandsschutz?

Vielleicht lassen sich die Wünsche nach einem einfachen Bauen ohne überhöhten Brandschutz, wie sie das Wohnungs- und Landesentwicklungsministerium auf seiner Webseite formuliert, besser durch eine Novelle beim Brandschutz als beim Bestandsschutz erzielen. Letzteren zu erweitern, kann dort zu Rückschlägen beim Wohnungsbau führen, wo wohnfeindliche Funktionen mit dem Wohnungsbau konkurrieren. Das begründet beim Bestandsschutz die Maxime: Weniger ist mehr.

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