Themen des Artikels
Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen
Krankenhausneubau kann in Rastatt entstehen
Karlsruhe. Die Diskussion um das Zentralklinikum für Baden-Baden und Rastatt wird mit harten Bandagen geführt. So hatte der ehemalige Rastatter Oberbürgermeister Klaus-Eckhard Walker Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Baden-Badener OB Dietmar Späth (parteilos) und den Rastatter Landrat Christian Dusch (CDU) eingelegt − das aber erfolglos.
Kein Einschreiten der Rechtsaufsicht
Walker, der heute als Rechtsanwalt arbeitet, hatte vermeintliche Vergehen der beiden Behördenchefs im Zusammenhang mit den bisherigen Beschlussfassungen zum Bau eines Zentralklinikums geltend gemacht. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Beschwerde nun verworfen, teilen die Kurstadt und das Landratsamt mit. Ein Einschreiten der Rechtsaufsicht komme nicht in Betracht.
Das Regierungspräsidium erklärte sich für das Handeln der beiden Behördenchefs als Aufsichtsratsmitglieder des Klinikums Mittelbaden (KMB) für unzuständig, das unterliege nicht der Prüfung durch die Rechtsaufsicht. Anhaltspunkte für ein persönliches Fehlverhalten der beiden Ämter-Chefs verneinte das Regierungspräsidium. Walker hatte sich bereits 2022 in einem Social-Media-Post für einen Bürgerentscheid ausgesprochen, das Klinikum nicht wie geplant am Münchfeldsee in Rastatt, sondern an einem Alternativstandort zu errichten. Mittlerweile gibt es ein von den Freien Wählern mitgetragenes Bürgerbegehren zu dem Thema.
Gremien segnen Standort ab
Unterdessen hat der Baden-Badener Gemeinderat am Montag mit 26 Ja-Stimmen, zwölf Nein-Stimmen und einer Enthaltung für den Bau des neuen Klinikums in Rastatt votiert, auch nach einer Rede des Gesundheitsministers Manne Lucha (Grüne) an die Räte der kreisfreien Stadt. Wesentlich weniger kontrovers ging es im Rastatter Kreisrat zu. Tags darauf schloss sich das Gremium einmütig der Baden-Badener Position an. Nur ein Rat stimmte dagegen.