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Gesetzesnovelle

Landesbauordnung soll im Januar in den Landtag

Wenn es nach Bauministerin Nicole Razavi geht, soll die umfassende Neuregelung der Landesbauordnung Anfang nächsten Jahres im Landtag beraten werden. Das erklärte die CDU-Politikerin bei einer Veranstaltung der Internationalen Bauausstellung IBA 27 in Stuttgart.

Bauministerin Nicole Razavi will den endgültigen Entwurf für die neue Landesbauordnung noch im Dezember ins Kabinett bringen.

IBA 27/Franziska Kraufmann)

Stuttgart. Die Kernpunkte für die Reform der Landesbauordnung, durch die Bauen in Baden-Württemberg vereinfacht und beschleunigt werden soll, sind schon seit Längerem bekannt. Nun hat Bauministerin Nicole Razavi auch ihren Zeitplan für das erforderliche Gesetzgebungsverfahren konkretisiert. Derzeit sei die Novelle nach der Expertenanhörung zum zweiten Mal in der Ressortabstimmung, sagte die CDU-Politikerin am Rande einer Veranstaltung der IBA 27 am Mittwochabend in Stuttgart. Sie hoffe, dass die Novelle noch in diesem Jahr vom Kabinett verabschiedet werden könne, sagte sie gegenüber dem Staatsanzeiger.

Wenn der Zeitplan der Bauministerin aufgeht, soll der Gesetzentwurf im Januar im Landtag beraten und noch zu Beginn des neuen Jahres verabschiedet werden. Damit könnten die Änderungen schneller in Kraft treten als ursprünglich angenommen. Im Sommer hatte es noch vage geheißen, dass die Novelle im Lauf des kommenden Jahres in Kraft treten könne.

Die Bauwirtschaft rechnet nicht mit einer Trendwende

Aus Sicht von Razavi drängt die Zeit. „Die gesamte Bau- und Immobilienbranche befindet sich im Ausnahmezustand“, konstatierte sie vor Vertretern der IBA 27 und zahlreicher Projektpartner. Das gilt derzeit vor allem für den Wohnungsbau. So ist der Umsatz der Bauunternehmen im Land in den ersten drei Quartalen in diesem Bereich um 13,7 Prozent gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahrs gesunken. Zudem haben sich die Wohnbaugenehmigungen im Land in den ersten neun Monaten dieses Jahres um fast 30 Prozent verringert. Die Bauwirtschaft Baden-Württemberg rechnet deshalb nicht mit einer Trendwende in den kommenden Monaten. Razavi hofft allerdings, dass die „Talsohle zumindest in Sicht ist“.

Die Änderungen in der Landesbauordnung sollen dazu beitragen, dass die Bauwirtschaft die Talsohle möglichst schnell durchschreiten kann. „Beschleunigen, erleichtern, möglich machen“, fasste die Ministerin die Absicht der Novelle zusammen. Im Mittelpunkt stehen Änderungen, die den Genehmigungsprozess von Bauvorhaben verkürzen sollen. So soll im Baurecht eine Genehmigungsfiktion eingeführt werden. Das bedeutet, dass für ein Bauvorhaben die Baugenehmigung als erteilt gilt, wenn die Baurechtsbehörde bis zum Ablauf der gesetzlich vorgegebenen Frist von derzeit ein bis drei Monaten nicht entschieden hat.

Über 200 Baurechtsämter nutzen digitales System

Zudem ist vorgesehen, das Widerspruchsverfahren gegen eine Baugenehmigung auf dem Verwaltungsweg abzuschaffen. Wer gegen eine baurechtliche Entscheidung vorgehen will, muss also künftig direkt vor das Verwaltungsgericht ziehen. Verwaltungsrichter befürchten durch die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens allerdings eine deutliche Zunahme der Gerichtsverfahren.

In der neuen Landesbauordnung sollen auch die Vorschriften zum Brandschutz gelockert werden, ebenso die Auflagen bei Umbauten im Gebäudebestand. Das soll den Ausbau bisher nicht genutzter Dachgeschosse oder Aufstockungen erleichtern. Und auch die Einführung einer Typengenehmigung ist vorgesehen.

Bereits umgesetzt wird die Digitalisierung der Baugenehmigungsprozesse. Mit dem aktuellen Stand zeigt sich Bauministerin Razavi zufrieden. Von 208 Baurechtsämtern im Land seien bereits 201 an das System angeschlossen. 100 Baurechtsämter nutzten die digitale Bearbeitung von Bauanträgen von der Einreichung bis zur Genehmigung bereits im Vollbetrieb.

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