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Go für Krankenhausreform und Klinikverbund

Landkreise kritisieren die Entscheidung des Bundesrats

Der Bundesrat hat die Krankenhausreform gebilligt. Heftige Kritik daran kommt von den Landkreisen. Das Wissenschaftsministerium spricht dagegen von guten Nachrichten für den Klinikverbund Heidelberg - Mannheim. 

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (Mitte) mit den Ministerpräsidenten Reiner Haseloff (links) und Dietmar Woidke am Freitag im Bundesrat.

dpa/Sebastian Gollnow)

Berlin. Schon vor der entscheidenden Sitzung des Bundesrats haben die Landkreise darauf gedrungen, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu geben. Nun hat die Länderkammer die umstrittene Reform des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) gebilligt. Bei der Abstimmung am Freitag kam ein Antrag auf Anrufung des Ausschusses nicht auf die nötige Mehrheit. 

Der Deutsche Landkreistag kritisiert diese Entscheidung scharf. „Das Vorhaben hätte noch gerettet werden können, diese Chance ist jetzt vertan. Die gravierenden Fehler der bisherigen Entwürfe hätten korrigiert und die Krankenhäuser stabilisiert werden können und müssen“, erklärt der Präsident des Deutschen Landkreistages Achim Brötel (CDU). Es müsse nun zu den ersten Amtshandlungen einer neuen Bundesregierung gehören, den dringend notwendigen Inflationsausgleich rückwirkend bis 2022 gesetzgeberisch auf den Weg zu bringen, so der Landrat des Neckar-Odenwald-Kreises.

Insolvenzen werden in erster Linie die ländlichen Räume treffen

Das Gesetz soll nun Anfang 2025 Schritt für Schritt in Kraft treten und die Zahl der Klinikstandorte deutlich reduzieren bei höherer Qualität und besserer Finanzierung. Kernstück der Reform ist ein neues Vergütungssystem. Dazu sollen die Fallpauschalen nur 40 Prozent der Vergütung ausmachen. Die restlichen 60 Prozent sollen Kliniken für das Vorhalten der Leistungen erhalten.

Der Deutsche Landkreistag rechnet jetzt mit weiteren Insolvenzen. Dadurch, dass die Krankenhausreform nun mit einem viel zu geringen Kostenausgleich für die Vergangenheit Gesetz werde, ändere sich die prekäre Lage vieler Kliniken gerade nicht, teilt der Verband weiter mit. In den letzten zwei Jahren hätten bereits 48 Kliniken Insolvenz anmelden müssen.

Walter: „Für die Kreiskrankenhäuser wie ein Schlag ins Genick“

Auch der Landkreistag Baden-Württemberg geht von negativen Folgen für die Kliniken aus. „Dass der Bundesrat davon abgesehen hat, in Sachen Krankenhausreform den Vermittlungsausschuss anzurufen, ist für die Kreiskrankenhäuser wie ein Schlag ins Genick“, zitiert der Verband den Präsidenten Joachim Walter (CDU).

Damit werde die systematische Unterfinanzierung der Kliniken gerade in Baden-Württemberg fortgesetzt. Die baden-württembergischen Landkreise mussten ihre Kliniken allein in diesem Jahr schon mit rund 800 Millionen Euro bezuschussen – „und dies, obwohl sie keinerlei Finanzierungszuständigkeit haben. Dieses Geld fehlt den Kommunen an allen Ecken und Enden“, so Walter weiter.

Ministerrat könnte Klinikverbund noch 2025 beschließen

Von guten Nachrichten spricht dagegen das Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg. Denn durch das Go für die Reform werde nun der angestrebte Verbund der Unikliniken Heidelberg und Mannheim möglich, „da Einwände des Bundeskartellamts vermutlich keine Gültigkeit mehr haben“. Die Kartellwächter hatte im Sommer den Verbund untersagt. Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz sieht jedoch unter anderem vor, dass Zusammenschlüsse von Krankenhäusern bis 2030 von der kartellamtlichen Fusionskontrolle grundsätzlich ausgenommen sind.

Die Verbundpartner könnten nach Vorliegen der genannten Voraussetzungen mit der Feinabstimmung des Medizinkonzepts, des Businessplans und der Verbundverträge beginnen, teilt das Ministerium weiter mit. Mit einem Abschluss dieser letzten Vorbereitungsphase könne in der zweiten Jahreshälfte 2025 gerechnet werden, so dass noch in 2025 die Verbundumsetzung vom Ministerrat beschlossen werden kann.

Specht: „Gute Nachricht für die Zukunft der universitären Krankenversorgung“

Für Mannheims Oberbürgermeister Christian Specht (CDU) bedeutet die Entscheidung des Bundesrats eine sehr gute Nachricht für die Zukunft der universitären Krankenversorgung und der medizinischen Forschung und Lehre in Mannheim und der ganzen Region. „Wir werden jetzt gemeinsam mit der Landesregierung Baden-Württemberg sowie den Universitätsklinika Heidelberg und Mannheim die im neuen Gesetz ermöglichte Ausnahme zum Zusammenschluss von Krankenhäusern nutzen, um den von allen Partnern gewünschten Verbund der beiden Universitätsklinika zeitnah zu ermöglichen.“

Baden-Württemberg hatte sich für die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu einzelnen Punkten des Lauterbach-Entwurfs eingesetzt – nicht jedoch für das gesamte Gesetz . Dazu gehörten insbesondere die konkrete Ausgestaltung der Vorhaltevergütung, die unzureichende Berücksichtigung der Planungshoheit der Länder und die unzureichenden Verbesserungen bei der Betriebskostenfinanzierung

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