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Wenn Kabel, Werkzeuge und Baumaschinen verschwinden
Stuttgart . Die Woche beginnt – das Material fehlt. Diebstähle auf Baustellen sind keine Seltenheit. Ein Schreckensszenario, das Bauunternehmen teuer zu stehen kommen kann. Nicht nur wegen des materiellen Schadens, wenn Kabel und Werkzeug, Bohrschrauber, Kreissägen, Winkelschleifer und Batterien fehlen. Sondern auch weil dadurch ein Baustopp drohen kann.
Landesweit sind Diebe unterwegs und lassen Winkelschleifer, Rüttelplatten, Schweißmaschinen, Toilettenschüsseln und Hunderte Meter Stromkabel mitgehen. Selbst größere Baumaschinen sind nicht sicher. Erst kürzlich wurde ein Mini-Bagger am Bahnhof in Königsbach (Enzkreis) gestohlen. Die Banden haben leichtes Spiel: Schlagen sie nachts zu, schützt sie die Dunkelheit. Mit vollgeladenen Lastwagen machen sie sich unerkannt aus dem Staub.
Der Sachschaden ist insgesamt deutlich gestiegen
Wie die Deutsche Presse-Agentur meldet, hat das Landeskriminalamt im vergangenen Jahr im Südwesten insgesamt 2156 Diebstähle aus Neu- und Rohbauten, Baubuden oder Baustellen erfasst. Das sind ungefähr so viele wie im Jahr zuvor (2022: 2182). Doch der Sachschaden ist deutlich gestiegen. Er legte um 15,5 Prozent auf insgesamt mehr als 9,90 Millionen Euro zu (2022: 8,57 Millionen Euro). Zum Vergleich: Vier Jahre zuvor habe der Schaden durch eine ähnlich hohe Zahl an Diebstählen noch bei 6,60 Millionen Euro gelegen.
Für die meisten Diebe ist der Beutezug eine sichere Sache. Nur etwa jeder zehnte Fall wurde laut LKA im vergangenen Jahr aufgeklärt. Ab und an werden Diebe jedoch auf frischer Tat ertappt. Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet, sitzen derzeit etwa in Heilbronn acht Männer auf der Anklagebank, die Kabel von verschiedenen Baustellen gestohlen haben sollen, um das darin enthaltene Kupfer zu verkaufen. Allein auf einer Baustelle in Stuttgart entwendeten sie Kupfer im Wert von etwa 40 000 Euro. Noch schlimmer: Ohne die Stromversorgung konnte einen Tag lang auf der Baustelle nicht gearbeitet werden.
Mittlerweile hat sich eine Vielzahl an Unternehmen auf den Schutz von Baustellen spezialisiert. Dabei werden hochauflösende mobile Baustellenkameras auf dem Gelände installiert. Intelligente Erkennungssoftware identifiziert unerwünschte Personen innerhalb von Sekunden, auch nachts. Dann wird ein Alarm an den Kunden und die Leitstelle gesendet. Dort überprüfen Mitarbeiter die Echtzeitvideos, um Fehlalarme auszuschließen. Bei Bedarf erfolgt eine direkte Ansprache der Eindringlinge per Lautsprecher oder eine Benachrichtigung der Polizei. Doch nicht immer liefern die Kameras nach Erkenntnissen des Branchenverbandes Bauwirtschaft Baden-Württemberg verwertbare Bilder.
Baumaschinen-Ortung soll Diebe überführen
Auch das GPS-Tracking hat Konjunktur. Bauunternehmen können teure Baumaschinen mit GPS-Trackern schützen. Über die kleinen Geräte lassen sich Satellitensignale empfangen, mit denen der aktuelle Standort der Fahrzeuge in Echtzeit abgerufen werden kann. Sobald der GPS-Tracker einer Baumaschine bewegt wird, erhält der Nutzer eine Meldung. Selbst wenn sie nicht am örtlichen Stromnetz ist, geht eine Benachrichtigung an den Besitzer. Dies ist oftmals ein Hinweis auf unbefugtes Handeln oder einen Diebstahl.
Auch die Versicherungswirtschaft reagiert auf das Problem und bietet eine Bauleistungsversicherung an, macht dafür jedoch präventive Maßnahmen zur Bedingung. Aber nicht nur: Der Diebstahlschutz auf Baustellen erstreckt sich lediglich auf bereits eingebaute Baumaterialien.
Werden Baumaterialien entwendet, die noch auf den Einbau warten, bleibt der Bauherr trotz Bauleistungsversicherung oft auf den Schäden sitzen. Zudem seien die Policen teuer und lohnten sich deshalb oft nur für größere Bauunternehmen, heißt es bei der Bauwirtschaft Baden-Württemberg.
Meist bleibt der Schaden am Handwerker oder am Baubetrieb hängen. Denn solange die Baustelle nachweislich ausreichend geschützt und gesichert war, sind sie für ihr Baumaterial, für Maschinen und Werkzeuge verantwortlich. Und zwar bis eine offizielle Abnahme stattgefunden hat. Erst nach der Abnahme geht die Haftung auf den Bauherren oder Auftraggeber über.
Das Diebstahlrisiko
Gerichte haben entschieden, dass der Unternehmer die Gefahr für die Materialien und Werkzeuge vor Abnahme seiner Werkleistung zu tragen hat. Oft wird dabei auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken Bezug genommen (Urteil vom 3. Dezember 2014 – 1 U 49/14). Den Richtern zufolge habe der Unternehmer das Beschädigungs- und Diebstahlrisiko zu tragen, und zwar bis zur Abnahme des von ihm zu erstellenden Gewerks, auch für Maschinen und Werkzeuge.