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Kolumne: Justiert

Urteil verunsichert Fanbetreuer in der Bundesliga

Ein Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe sorgt bei Fanbetreuern in der Bundesliga für Verunsicherung. Drei Sozialarbeiter hatten sich nach einem Pyrotechnik-Vorfall mit Verletzten in Karlsruhe geweigert, auszusagen, um Vertrauen zu den Fans nicht kaputtzumachen. Nun geht der Rechtsstreit in die nächste Runde. 

Die Partie konnte im November minutenlang nicht angepfiffen werden. Grund war schlechte Sicht durch Rauch, Pyro, Feuerwerk der KSC Fans.

dpa/GES/Helge Prang)

Inwiefern dürfen Ermittlungsverfahren zulasten von Vertrauen gehen? Und wie geht es nun weiter mit den bundesweit 68 Fanprojekten? Ende Oktober hatte das Amtsgericht Karlsruhe drei Sozialarbeiter zu einer Geldstrafe verurteilt. Nach einem Pyro-Vorfall mit elf Verletzten beim Zweitligaspiel des Karlsruher SC gegen den FC St. Pauli Ende 2022 hatten sie sich geweigert, als Zeugen auszusagen.

Paragraf 53 der Strafprozessordnung regelt das Zeugnisverweigerungsrecht, darunter fallen Journalisten, Mediziner und Juristen, in der Sozialarbeit gibt es das Recht nur in seltenen Ausnahmefällen. Eine Erweiterung letztere müsste der Bundestag beschließen. Der hat aber derzeit andere Sorgen. Und bereits Ende 2023 hatte sich die Ampel ablehnend geäußert: Eine „effektive Strafverfolgung“ wiege höher als Vertrauensverhältnisse in der Sozialen Arbeit, so wichtig sie seien. Derweil hat eine betroffene Sozialarbeiterin angekündigt, Berufung einzulegen. Es sind noch viele Fragen zu klären.

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