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Bürokratieabbau: Die CDU will das Leben der Menschen wieder einfacher machen
Neben Vorgaben zur Gleichbehandlung auf Ämtern, in der Schule oder der Polizei, die gerade Behindertenverbände seit Langem fordern, geht es um kommunalen Bürokratieabbau und das „Gesetz zur erprobungsweisen Befreiung von landesrechtlichen Regelungen für Gemeinden und Landkreise“, in der Kurzfassung auch „Kommunales Regelungsbefreiungsgesetz“. Ziel ist, „den Gemeinden, Landkreisen und Zweckverbänden die Möglichkeit zu geben, neue Formen der Aufgabenerledigung zu erproben“. In der CDU-Fraktion war überlegt worden, mit den Grünen selber ein Gesetz auszuverhandeln. Zu Beginn wurde beschlossen, nun doch einen Regierungsentwurf vorzulegen, der im neuen Jahr gemeinsam mit dem Gleichbehandlungsgesetz endabgestimmt werden könnte.
Wie kann Regelungsbefreiung funktionieren?Besonders lange hat Brandenburg Erfahrungen gesammelt, weil dort die ersten Vereinfachungen schon 2006 ermöglicht wurden. Seit 2021 ist es überarbeitet, weil sich aus der regelmäßigen Berichtspflicht auch ein sinkendes Interesse ergab. Insgesamt sind nach 2017 keine Anträge auf Erprobung eigener kommunaler Regelungen mehr gestellt worden.
Mit der Neufassung können auch kommunale Verbände für ihre Mitglieder tätig werden. Nach der letzten Aktualisierung der Zahlen sind seit 2006 insgesamt 139 Anträge gestellt und 52 davon auch umgesetzt worden, etwa Erleichterungen beim Grundschulwechsel sowie Veränderungen im Ausschreibungs- und Vergaberecht. Konkret sind die Vereinfachungen für direkt Betroffene, wenn zum Beispiel der Bau von Überdachungen und von Wintergärten bis zu zwanzig Quadratmetern völlig genehmigungsfrei gestellt ist.
Was will das Land erreichen?Geplant ist, das neue Gesetz bis zum Jahr 2031 zu befristen. Abweichungen von den bisher üblichen Verfahren für längstens vier Jahre zu möglichen. „Wir wollen das Leben der Menschen wieder einfacher machen“, sagt CDU-Landes- und Fraktionschef Manuel Hagel. Und: „Bürgermeisterinnen und Bürgermeister mit ihren Gemeinderäten wissen am allerbesten, was vor Ort für die Menschen richtig ist und was auch wirklich Sinn macht.“
Hagel verbindet mit dem Gesetz die Hoffnung, dass „Regeln dann aus dem Menschenverstand der Kommunen und nicht aus dem Juristenverstand der Ministerien geformt werden“. Gerade Kommunalpolitiker verweisen aber auch darauf, dass die Verantwortung für die Aussetzung von Regelungen und Haftungsfragen geklärt sein müssten.
Wie kann das Gleichbehandlungsgesetz mit den Möglichkeiten des Bürokratieabbaus verbunden werden?Der Widerstand gegen die schon im Koalitionsvertrag von Grünen und CDU vereinbarte und im Kabinett bereits beschlossenen Regelungen ist groß gerade in Städten, Gemeinden und Kreisen. Argumentiert wird unter anderem mit zusätzlichen Anforderungen, etwa durch Berichtspflichten. Auch die Behindertenverbände sind aktiv geworden und drängen auf die Umsetzung des Versprechens unter anderem mit Blick auf Probleme, die Menschen mit Einschränkungen oder die pflegenden Eltern von Kindern auf Ämtern erfahren.
Auch die CDU-Fraktion will „ein Land, in dem Verwaltung, Politik und Wirtschaft vertrauensvoll miteinander umgehen und arbeiten“. Gleichzeitig müsse es heute mehr denn je darum gehen, Bürokratie wirksam abzubauen und nicht immer neue Bürokratie zu schaffen, sagt ein Sprecher. Es sei gut und wichtig, dass bei Verstößen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz eingegriffen werde – allerdings auf Grundlage des schon geltenden Rechts.
Lackmustest für die Entlastungsallianz
Die „Entlastungsallianz“, in der sich acht Verbände aus Kommunen und Wirtschaft zusammengeschlossen haben, um Verfahren zu vereinfachen, trifft sich Anfang Dezember wieder. Unter Federführung des Staatsministeriums soll ein drittes Paket geschnürt werden. Der Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Joachim Walter (CDU) aus Tübingen, spricht vom„Lackmustest“, weil sich jetzt zeigen müssen, ob die Allianz „wirklich spürbare Wirkung entfalten kann“. Alle bisherigen Beschlüsse werden von den Teilnehmern als zu wenig weitreichend bewertet.