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Vergaberecht

Experte: Das Transformationspaket ist so gut wie vom Tisch

Nach dem Ende der Berliner Ampelkoalition gehen Vergaberechtsfachleute davon aus, dass die geplante stärkere Verpflichtung umweltbezogenen Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge mehr Gewicht zu geben, so nicht mehr verwirklicht wird.

Die Vorgaben für eine umweltfreundlichere Beschaffung bei öffentlichen Aufträgen werden vorerst nicht verschärft.

Wolfgang Leja)

Berlin . Das von der Ampel geplante Vergabetransformationspaket ist mit dem Scheitern der Koalition sehr wahrscheinlich vom Tisch. Davon geht Mark von Wietersheim aus, der Geschäftsführer von Forum Vergabe in Berlin. „Das Vorhaben war zuletzt in die Ressortabstimmung gegangen. Es war somit noch nicht im Bundeskabinett. Damit ist es sehr unwahrscheinlich, dass es noch kommt“, sagte er dem Staatsanzeiger. Die Priorität de s Vergabetransformationspakets sei in dieser Regierungssituation nach dem Ende der Ampelkoalition nicht so hoch zu bewerten, als dass es jetzt noch verabschiedet werden dürfte, so der Vergaberechtler.

„Ich fand es hatte viele gute Ideen“, erklärte von Wietersheim. Dazu zählt der Vergaberechtsexperte etwa den geplanten neuen Paragrafen 120a im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Damit habe man der Berücksichtigung sozialer und umweltbezogener Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge mehr Gewicht verleihen wollen, so von Wietersheim.

Negativliste für ausgeschlossene Produkte geplant

Die Pläne aus dem Bundeswirtschaftsministerium hatten ein dreistufiges Konzept mit verbindlichen und gleichzeitig flexiblen Vorgaben zur Berücksichtigung nachhaltiger Aspekte im Vergabeverfahren vorgesehen. Danach sollte erstens eine Soll-Vorgabe zur Berücksichtigung mindestens eines sozialen oder eines umweltbezogenen Kriteriums bei der Leistungsbeschreibung oder auf einer anderen Verfahrensstufe berücksichtigt werden. Zweitens sollte bei bestimmten, für eine nachhaltige Beschaffung besonders geeigneten Waren, Bau- oder Dienstleistungen die Berücksichtigung mindestens eines umweltbezogenen oder sozialen Kriteriums zwingend sein. Und drittens war eine „Negativliste“ mit Gegenständen vorgesehen, die nicht beschafft werden dürfen.

Erst Ende Oktober hatten Experten auf dem Deutschen Vergaberechtstag in Düsseldorf das Thema diskutiert. In einem Vortrag hatte Christian Teuber, Leiter Vergaberecht und Partner bei Baker Tilly, die wachsende Bedeutung des Themas betont. „Nachhaltigkeit umfasst weit mehr als nur grüne Beschaffung: Es bedeutet, langfristig und ganzheitlich zu denken, um faire Arbeitsbedingungen, ressourcenschonende Prozesse und die Reduzierung von CO₂-Emissionen in den Mittelpunkt zu stellen“, sagte er.

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