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KIiniken Heidelberg und Mannheim

Macht der Bundesrat den Weg zum Klinikverbund frei?

Ausgerechnet die umstrittene Krankenhausreform könnte den Unikliniken Mannheim und Heidelberg den Weg zum Verbund ebnen. Doch nach dem Bruch der Ampel und eine Woche vor der entscheidenden Bundesratssitzung sind viele Fragen offen.

Der Bundesrat berät am Freitag über die Klinikreform. Sie könnte den Weg zum Klinikverbund Heidelberg-Mannheim ebnen.

IMAGO/dts Nachrichtenagentur/ Montage: Hoss)

Berlin. Nach dem Veto des Bundeskartellamts schien nur noch Robert Habeck helfen zu können. Die Kartellwächter hatten im Juli den geplanten Verbund der Unikliniken Mannheim und Heidelberg untersagt. Ein Antrag auf Ministererlaubnis galt damals als die letzte Hoffnung für die Beteiligten. Die Stadt Mannheim kämpft mit den massiven Haushaltslöchern, die das defizitäre Klinikum hinterlässt und drängt ebenso wie das Land auf einen Zusammenschluss der Kliniken.

Ein Antrag auf das „Minister-Ja“ wurde aber bisher nicht gestellt, da ein Verbund der Kliniken nun auf anderem Weg möglich scheint – dank der umstrittenen Klinikreform. Geplant ist ein neuer Absatz im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der Klinikzusammenschlüsse bis 2030 ohne kartellrechtliche Prüfung erlaubt. Voraussetzung dafür ist jedoch die Zustimmung des betroffenen Bundeslands, wie ein Sprecher des Wissenschaftsministeriums auf Anfrage erklärt.

Das Land will einzelne Punkte des Gesetzes nachbessern

Bis es soweit ist, muss der Bundesrat am 22. November das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz billigen, das der Bundestag Mitte Oktober verabschiedet hatte. Ob das Gesetz diese Hürde nimmt, ist aber längst nicht ausgemacht. Wenn die Länder 35 Stimmen von insgesamt 69 mobilisieren, könnten sie es blockieren. Dann müsste der Vermittlungsausschuss angerufen werden, um zwischen Bund und Ländern zu schlichten. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hatte sich nicht auf eine Empfehlung für die Vermittlung einigen können. Acht Bundesländer hatten in der vergangenen Woche einen entsprechenden Antrag vorbereitet. Sie kommen auf insgesamt 34 Stimmen.

Das Land Baden-Württemberg plädiert für die Vermittlung. Allerdings will es nur einzelne Punkte des Gesetzes nachbessern – die beabsichtigte Änderung gegen Wettbewerbsbeschränkungen sei ausdrücklich keiner davon, teilt das Sozialministerium auf Anfrage mit.

Nach dem Aus der Berliner Koalition stellt sich auch die Frage, ob eine Schlichtung in dieser Legislatur überhaupt noch einen Kompromiss finden könnte. Befürworter der Reform fürchten, weitere Einwände könnten das Gesetz verzögern und angesichts der noch verbleibenden Regierungszeit gleich ganz verhindern.

Der Landkreistag warnt vor „fatalen Folgen“ der Reform

Beim Deutschen Krankenhaustag in Düsseldorf betonte Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) laut Medienberichten, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Kanzlermehrheit verloren habe. Deshalb müsse er bei seiner Reform nun Zugeständnisse an die Länder machen. Laumann befürwortet das Gesetz grundsätzlich, er pocht aber auf Nachbesserungen. Lauterbach will mit der Reform die Qualität der Kliniken verbessern und duldet daran keine Abstriche, sagte er bei der Veranstaltung in Düsseldorf.

Lauterbachs Gesetz stößt bekanntlich bei den Krankenhausträgern auf starken Widerstand. So warnt der Landkreistag, dass die Kliniken in Baden-Württemberg „fatale Folgen“ spüren könnten: Die massive Unterfinanzierung würde sich weiter verschärfen. Die Landkreise plädieren für den Vermittlungsausschuss.

Das hiesige Sozialministerium bemängelt am Gesetz vor allem die Gestaltung der Vorhaltevergütung, welche die Fallpauschalen ersetzen soll. Außerdem seien sowohl die Planungshoheit der Länder als auch die vorgesehenen Verbesserungen bei der Finanzierung der Betriebskosten unzureichend.

Der Antrag auf Ministererlaubnis wird vorbereitet

Vor der entscheidenden Sitzung des Bundesrats rechnet das Land mit unterschiedlichen Szenarien. Aktuell bereiten die Unikliniken Heidelberg und Mannheim, das Land und die Stadt Mannheim den Antrag auf Ministererlaubnis vor. Er soll eingereicht werden, falls sich die Gesetzgebung spürbar verzögert.

Für das Land und die Stadt ist der Klinikverbund nicht nur eine finanzielle Notwendigkeit. Die zweitgrößte Stadt Baden-Württembergs erhofft sich zudem eine Aufwertung des medizinischen Angebots und die Chance, einen „wichtigen Beitrag zur medizinischen Spitzenforschung auf nationaler und europäischer Ebene leisten zu können“.

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