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Landtag

Das Privatschulgesetz wird geändert

Der von der Landesregierung vorgelegte Entwurf für das „Gesetz zur Änderung des Privatschulgesetzes und der Vollzugsverordnung zum Privatschulgesetz“ ist mit der Mehrheit von Grünen und CDU in der zweiten Lesung angenommen worden. Ein kurzfristig noch eingereichter Änderungsantrag der FDP wurde abgelehnt.

Der Landtag von Baden-Württemberg.

Pia Hemme)

Stuttgart. Als zentralen Punkt des geänderten Gesetzes nannte Nadyne Saint-Cast von den Grünen die Aufnahme von Physio-und Logopädieschulen in die Liste zuschussfähiger Bildungseinrichtungen. Von allen Verbänden sei das Gesetz begrüßt worden, betonte sie. Auch im Bildungsausschuss habe es eine einvernehmliche Debatte gegeben. Für alle sei es wichtig, die Schulen in privater Trägerschaft zu unterstützen und als Ergänzung zum staatlichen Bildungsangebot zu fördern, betonte die Abgeordnete. Es sei vor allem auch darum gegangen, veraltete Regelungen und Begrifflichkeiten zu überarbeiten, erläuterte der CDU-Staatssekretär im Kultusministerium, Volker Schebesta. Dadurch werde die Lesbarkeit des Gesetzes deutlich verbessert, hieß es weiter.

Grüne und CDU betonten erneut, dass die Privatschulen ein zentraler Baustein des Bildungssystems im Land seien und zum Teil innovative Methoden erproben würden. Dagegen hält die SPD den Gesetzentwurf für wenig ambitioniert. Während die FDP der Regierung vorwarf, zu wenig Mut bei der Gesetzesänderung zu zeigen und für eine zielgerichtetere Förderung der Schulen für Gesundheits- und Sozialberufe plädierte, lehnt es die AfD weiterhin ab, die Privatschulen als Ersatzschulen zu bezeichnen.

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