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Wenn einem der Gesetzgeber das Gruseln lehrt
Monster und Gruseln gehören zu Halloween, wie inzwischen das ä im Länd zu Baden-Württemberg. Doch es braucht das Import-Event aus den USA gar nicht, um Schauer auszulösen. Das schaffen manche Bürokratiemonster ebenso gut und ein besonders grusliges Beispiel ist die Mantelverordnung, die regeln soll, dass Boden- und Wasserschutz wie auch der Einsatz von Recyling-Baustoffen gleichzeitig und nebeneinander möglich sind. Bau-, Abbruch- und Wiederaufbereitungsunternehmen klagen schon lange, dass das Regelwerk sehr bürokratisch und inhaltlich zum Teil widersprüchlich ist und deshalb in der Praxis die Nutzung von Baustoffen hemmt, die aus Abbruchmaterial gewonnen werden. Dabei hat doch die Politik in Bund und Land die Kreislaufwirtschaft zum wichtigen Ziel ernannt.
Umweltstaatssekretär macht Nachtsitzungen verantwortlich
Vollends kafkaesk wird es, wenn man hört, wie Baden-Württembergs Umweltstaatssekretär Andre Baumann die Ungereimtheiten erklärt. Da sei manches nur in die Verordnung gekommen, weil zwischen Bund und Land immer wieder bis in die Nacht verhandelt worden sei. Muss man aus dieser Äußerung schließen, dass partielle Unzurechnungsfähigkeit wegen Übermüdung schon lange Einzug in den Gesetzgebungsprozess gefunden hat?
Das Ergebnis ist jedenfalls so, dass nicht nur die Adressaten der Verordnung in der Wirtschaft nur schwerlich damit arbeiten können, sondern auch die Verwaltungen, die beispielsweise im Einzelfall entscheiden müssen, ob an einer bestimmten Stelle im Land ein Recyclingbaustoff eingesetzt werden darf. Wenn bei einer Umfrage unter Recycling-Unternehmen nur fünf Prozent sagen, dass sie von den zuständigen Behörden Unterstützung und Hilfe erfahren, lässt das tief blicken.