Themen des Artikels

Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen

Gerichtsurteil

Rottenburg: Stadtrat und Schlachthof-Aktivist ist nicht befangen

Ein Stadtrat ist bei einer Gemeinderatsentscheidung nicht schon deshalb befangen, weil er sich außerhalb der Ratsarbeit für ein politisches Ziel engagiert. Das hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen der Rottenburger Stadtverwaltung ins Stammbuch geschrieben. Im Verfahren ging es um einen Antrag der Ratsfraktion Bunte/Linke/Partei im Gemeinderat zum städtischen Schlachthof.

Als Herausforderer um den OB-Posten hat der jetzige Stadtrat Klaus Weber (links) sich schon einmal gegen OB Stephan Neher gestellt.

Stadt Rottenburg/ Steffen Schlüter)

Rottenburg/Sigmaringen. Die Fraktionsmitglieder Klaus Weber und Franziska Rauser engagieren sich für dessen Erhalt, sind Sprecher der dafür gegründeten Bürgerinitiative und waren maßgeblich für den erfolgreichen Bürgerentscheid für den Erhalt Ende Januar aktiv. Um die Sanierung des Schlachtbetriebs, konkret um eine Hofsanierung, ging es auch beim Antrag, der für einen Befangenheitsbeschluss des Rates sorgte. Während der Diskussion hatte ein CDU-Stadtrat den Befangenheitsantrag für die beiden Schlachthofaktivisten gestellt und mit 15 Befürwortern bei acht Ablehnungen und sechs Enthaltungen eine Mehrheit gefunden.

Stadtverwaltung sah eine Befangenheit

Auch die Stadtverwaltung hatte die Befangenheit für die beiden Räte bejaht. Sie sah eine Parallele zum Vereinsvorsitzenden, der als Stadtrat bei den Belangen seines Vereins nicht mitstimmen darf. Dagegen sieht das Tübinger Regierungspräsidium die Befangenheit skeptisch, allerdings sollte der Rat entscheiden. Der angeblich befangene Weber, einst Gegenkandidat von Oberbürgermeister Stephan Neher (CDU), beschwerte sich beim Regierungspräsidium und beantragte vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht. Er spricht von einer Obstruktionspolitik des OB in Sachen Schlachthof.

Befangenheit „nicht ansatzweise ersichtlich“

Das Sigmaringer Gericht hat sich klar für den klagenden Stadtrat ausgesprochen. Es sieht keinen Interessenkonflikt. Die Entscheidung müsse sich nämlich auf die persönlichen Belange des Befangenen „zuspitzen“. Das sei hier „nicht ansatzweise ersichtlich“, so die Kammer. Es gehe um politisches Engagement für die Umsetzung des Bürgerentscheids.

Stadt erwägt keine Rechtsmittel gegen die Anordnung

Bis zum 1. November läuft die Rechtsmittelfrist, die die Stadt laut einer Sprecherin verstreichen lässt. Es gehe hier nicht um die Hauptsache, sondern um die einstweilige Anordnung. Die Räte werden am 12. November ihre Befangenheitsentscheidung und über die Sanierung neu beschließen. Stellen sie sich gegen die richterliche Anordnung, so die Stadtverwaltung, werde das Regierungspräsidium entscheiden.

Gemeinderäte als Mitarbeiter der Ratsfraktionen

Nutzen Sie die Vorteile unseres

Premium-Abos. Lesen Sie alle Artikel aus Print und Online für

0 € 4 Wochen / danach 189 € jährlich Nachrichten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in Baden-Württemberg Jetzt abonnieren

Lesen Sie auch