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Rottenburg: Stadtrat und Schlachthof-Aktivist ist nicht befangen
Rottenburg/Sigmaringen. Die Fraktionsmitglieder Klaus Weber und Franziska Rauser engagieren sich für dessen Erhalt, sind Sprecher der dafür gegründeten Bürgerinitiative und waren maßgeblich für den erfolgreichen Bürgerentscheid für den Erhalt Ende Januar aktiv. Um die Sanierung des Schlachtbetriebs, konkret um eine Hofsanierung, ging es auch beim Antrag, der für einen Befangenheitsbeschluss des Rates sorgte. Während der Diskussion hatte ein CDU-Stadtrat den Befangenheitsantrag für die beiden Schlachthofaktivisten gestellt und mit 15 Befürwortern bei acht Ablehnungen und sechs Enthaltungen eine Mehrheit gefunden.
Stadtverwaltung sah eine Befangenheit
Auch die Stadtverwaltung hatte die Befangenheit für die beiden Räte bejaht. Sie sah eine Parallele zum Vereinsvorsitzenden, der als Stadtrat bei den Belangen seines Vereins nicht mitstimmen darf. Dagegen sieht das Tübinger Regierungspräsidium die Befangenheit skeptisch, allerdings sollte der Rat entscheiden. Der angeblich befangene Weber, einst Gegenkandidat von Oberbürgermeister Stephan Neher (CDU), beschwerte sich beim Regierungspräsidium und beantragte vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht. Er spricht von einer Obstruktionspolitik des OB in Sachen Schlachthof.
Befangenheit „nicht ansatzweise ersichtlich“
Das Sigmaringer Gericht hat sich klar für den klagenden Stadtrat ausgesprochen. Es sieht keinen Interessenkonflikt. Die Entscheidung müsse sich nämlich auf die persönlichen Belange des Befangenen „zuspitzen“. Das sei hier „nicht ansatzweise ersichtlich“, so die Kammer. Es gehe um politisches Engagement für die Umsetzung des Bürgerentscheids.
Stadt erwägt keine Rechtsmittel gegen die Anordnung
Bis zum 1. November läuft die Rechtsmittelfrist, die die Stadt laut einer Sprecherin verstreichen lässt. Es gehe hier nicht um die Hauptsache, sondern um die einstweilige Anordnung. Die Räte werden am 12. November ihre Befangenheitsentscheidung und über die Sanierung neu beschließen. Stellen sie sich gegen die richterliche Anordnung, so die Stadtverwaltung, werde das Regierungspräsidium entscheiden.