EU-Rechnungshof

EU-Agenturen erhalten Rüffel für Vergabefehler

Der EU-Rechnungshof hat „Unregelmäßigkeiten“ bei Vergabeverfahren von 34 EU-Agenturen angemahnt. Die Vorschriften müssten eingehalten werden, um das bestmögliche Preis-Leistungs-Verhältnis sicherzustellen, so die Prüfer.

Die EU-Kommission in Brüssel betreibt insgesamt 43 EU-Agenturen verteilt auf 23 EU-Länder. Vier davon sitzen in Deutschland.

IMAGO/Future Image/Anoraganingrum)

Brüssel. Die 43 EU-Agenturen – mit Sitz in insgesamt 23 EU-Ländern – haben technische, wissenschaftliche oder regulatorische Aufgaben oder führen für die EU operative Ausgabenprogramme durch. In den EU-Agenturen arbeiten mehr als 16 000 Personen, fast ein Fünftel des gesamten EU-Personals. Der Europäische Rechnungshof, der die EU-Agenturen jährlich prüft, stellte jetzt bei 23 Agenturen acht Mängel in Bezug auf die öffentliche Auftragsvergabe fest.

„Die Verfahren für die Vergabe und Ausführung von Aufträgen müssen verbessert werden, damit die genaue Einhaltung der Vorschriften sichergestellt ist und somit auch das bestmögliche Preis-Leistungs-Verhältnis erzielt wird“, heißt es in dem Prüfbericht.

Ziel der Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge ist es, die Beschaffungsstellen in die Lage zu versetzen, die Waren und Dienstleistungen, die sie benötigen, zum bestmöglichen Preis zu erhalten und gleichzeitig einen fairen Wettbewerb zwischen den Bietern zu gewährleisten und die Grundsätze der Transparenz, der Verhältnismäßigkeit, der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung einzuhalten.

Unter den Beispielen, die der Rechnungshof anführt, findet sich das Gemeinschaftliche Sortenamt (CPVO) im französischen Angers. Es wurde 1995 geschaffen und ist die für den Schutz von Pflanzensorten zuständige Agentur der Europäischen Union.

Das CPVO unterzeichnete zwei ähnlich gelagerte Verträge über Informationssicherheitsdienste in Höhe von insgesamt rund 339 300 Euro. Die beiden Verträge wurden an denselben Anbieter vergeben. Gemäß dem zugrunde liegenden Rahmenvertrag konnte dieser Vergabemechanismus für Einzelverträge im Wert von bis zu 200 000 Euro genutzt werden. Angesichts der ähnlich gelagerten Natur der vergebenen Dienstleistungen und der Tatsache, dass sie sich zusammen insgesamt auf über 200 000 Euro beliefen, verstößt die Entscheidung des CPVO, diese Verträge als zwei getrennte Verträge zu behandeln und – anstatt neu auszuschreiben – den Kaskadenmechanismus zu nutzen, gegen Artikel 160 der Haushaltsordnung, wonach die Aufteilung der Verträge zur Umgehung der Vorschriften unzulässig ist. Die damit verbundenen Zahlungen (rund 339 300 Euro im Jahr 2023) waren daher vorschriftswidrig, so der Rechnungshof. Die Prüfer führen weitere Beispiele an und mahnen, dass die Zahl der Bemerkungen des Hofes zur Auftragsvergabe in den letzten drei Haushaltsjahren hoch geblieben sei.

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