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Glosse

Kein Honigschlecken

Ist es möglich, dümmer zu sein als es die Polizei erlaubt? Einzubrechen erlaubt diese in jedem Fall nicht - und sie kam in Hemsbach einem Übeltäter auf die Schliche, weil dieser eine süße Spur hinterließ. Eine Glosse von Christoph Müller.

Eine süße Spur führte die Polizei zum Täter.

pexels.com/pixabay)

Dümmer als die Polizei erlaubt – solch abträgliche Charakterisierung eines Mitmenschen ist im Zeitalter zarter Rücksichtnahme und ausufernder Achtsamkeit ihrerseits nicht mehr erlaubt. Doch im vorliegenden Fall ist eine Ausnahme wohl gestattet. Worum es geht? Nein, keine Sorge, nicht wieder um skurrile Anmerkungen von AfD-Politikern zur deutschen Geschichte.

Vergangene Woche war in eine Schule in Hemsbach nahe Mannheim eingebrochen worden. Zu holen gab es aber nicht viel für den Täter. Auf der vergeblichen Suche nach Wertgegenständen stieß er auf Kisten mit Honiggläsern. Keine kostbare, doch immerhin eine süße Beute, dachte dieser offenbar. Er versuchte, sie zu stehlen, ließ sie dabei aber fallen – und hinterließ bei seiner Flucht eine Honigspur. Tags darauf entdeckten Polizisten die klebrige Masse, die bis zu einem Wohnhaus in der Nähe führte. Dort fanden die Beamten auch klebrige, verschmierte Kleidung sowie einen Teil der Beute und nahmen einen 27-jährigen Mann fest. Diesen erwartet nun eine Anklage wegen schweren Diebstahls.

Doch ein findiger Anwalt wird aus dem Sachverhalt sicherlich Honig saugen und sagen: Seht her, hohes Gericht, mein Mandant hat immerhin Mitgefühl für die hart schuftenden, unter Überstunden ächzenden Polizisten bewiesen. Während diese bei der Politik vergebens um arbeitserleichternde Maßnahmen nachsuchen, hat mein Mandant ihnen diesen verständlichen Wunsch tatsächlich erfüllt – und verdient daher mildernde Umstände und ein reduziertes Strafmaß. Das Leben ist schließlich kein Honigschlecken.

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