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Aus dem Bundesrat

Migration und Sicherheitspaket: Was der Bundesrat entschieden hat

Am vergangenen Freitag hat sich der Bundesrat unter anderem mit der illegalen Migration und dem Sicherheitspaket der Bundesregierung beschäftigt. Auch wurde turnusgemäß eine neue Präsidentin gewählt. 

Winfried Kretschmann (links) und Rudi Hoogvliet (zweiter von links) bei der Bundesratssitzung am vergangenen Freitag.

dpa/Fabian Sommer)

Bundesrat wählt turnusgemäß eine neue Präsidentin

Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am Freitag in Berlin turnusgemäß ein neues Präsidium gewählt: Neue Präsidentin ist die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD). Ihre Stellvertreter sind die bisherige Präsidentin, Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig sowie der Bremer Bürgermeister Andreas Bovenschulte. Der Wechsel im Präsidium der Länderkammer findet traditionsgemäß zum 1. November statt.

(Wahl, keine Drucksachennummer)

Baden-Württemberg will die irreguläre Migration stoppen

Baden-Württemberg hat einen Entschließungsantrag mit dem Titel „Migration steuern – Innere Sicherheit gewährleisten“ in den Bundesrat eingebracht. „Gerade die jüngsten Ereignisse zeigen: Die Innere Sicherheit ist unerlässliche Voraussetzung für das gesellschaftliche und demokratische Miteinander“, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU). „Das gesamte Flüchtlingsaufnahmesystem von Ländern und Kommunen befindet sich an der Belastungsgrenze, teilweise wurde sie bereits überschritten.“ Eine Begrenzung der irregulären Migration sei daher unabdingbar“, erklärte die Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges (CDU). „Wir fordern die Bundesregierung auf, unter Ausschöpfung sämtlicher rechtlicher und tatsächlicher Möglichkeiten unverzüglich Abschiebungen von vollziehbar ausreisepflichtigen schweren Straftätern und Personen, die unsere Sicherheit gefährden, nach Afghanistan und nach Syrien zu ermöglichen.“ Vollziehbar ausreisepflichtige Mehrfach- und Intensivtäter sollten unmittelbar in Ausreisezentren verlegt werden.  

(Drucksache 513/24, Überweisung)

Gesetz für Terrorismusbekämpfung nicht zugestimmt

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung die Zustimmung verweigert. Das Gesetz, das Teil des kurz zuvor vom Bundestag beschlossenen „Sicherheitspaketes“ der Bundesregierung war, erreichte die erforderliche Mindeststimmenzahl von 35 nicht. Bundestag und Bundesregierung können nun den Vermittlungsausschuss anrufen. Das Gesetz hatte das Ziel, das Bundeskriminalamt bei der Terrorismusbekämpfung und die Bundespolizei beim Grenzschutz mit Befugnissen bei Datenzugriff und Datenauswertung sowie zum biometrischen Abgleich öffentlich zugänglicher Daten auszustatten.  

(Drucksache 512/24, Beschluss)

Mit dem Sicherheitspaket der Bundesregierung soll unter anderem auch das Waffenrecht verschärft werden. Foto: dpa/Wolfgang Maria Weber

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