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Arbeitgeber sollten Homeoffice-Atteste sensibel prüfen
STUTTGART. Seit der Corona-Pandemie kommen sogenannte Homeoffice-Atteste häufiger vor. Darin bescheinigen Ärzte, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung aus gesundheitlichen Gründen nur von zu Hause aus erbringen können. Das stellt Arbeitgeber vor neuartige Herausforderungen, wie Rechtsanwältin Maren Hoffmann von der Wirtschaftskanzlei CMS erklärt.
„Ein Homeoffice-Attest bedeutet nicht, dass der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist. Es besagt lediglich, dass der Arbeitnehmer zwar arbeiten kann, aber nur von zu Hause aus“, erläutert die Juristin. Eine „Teil-Arbeitsunfähigkeit“ wiederum sei dem deutschen Arbeits- und Sozialrecht sowohl nach den gesetzlichen Bestimmungen als auch der Rechtsprechung fremd.
Direktionsrecht des Arbeitgebers gilt trotz des Attests
Arbeitgeber sehen sich angesichts von Homeoffice-Attesten also in einer Zwickmühle. Die Kernfrage ist, ob sie dem Wunsch nach Homeoffice in solchen Fällen zwingend nachkommen müssen. Laut Hoffmann haben Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf, im Homeoffice zu arbeiten, sofern dies nicht vertraglich geregelt ist. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers bleibe bestehen. Allerdings müsse das Homeoffice-Attest im Rahmen des billigen Ermessens berücksichtigt werden.
Juristin rät zur Suche nach einvernehmlichen Lösungen
Das bedeutet: Es kommt auf eine sorgfältige Abwägung der Interessen beider Seiten an. Arbeitgeber dürfen Homeoffice-Atteste kritisch hinterfragen und prüfen, ob die genannten gesundheitlichen Gründe tatsächlich die Arbeit von zu Hause erfordern. Laut Hoffmann kann es dann im konkreten Fall durchaus mildere Maßnahmen zur Abhilfe geben, wie etwa die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes im Betrieb, um den gesundheitlichen Bedürfnissen des Mitarbeiters gerecht zu werden.
Am Ende ist Kommunikation der Schlüssel: Arbeitgeber sollten das Gespräch mit dem betroffenen Mitarbeiter suchen, um gemeinsam eine Lösung zu finden, die den betrieblichen Anforderungen und den gesundheitlichen Einschränkungen gerecht wird.