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Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Die Förderung ist geklärt, aber viele Fragen noch offen

Die Finanzierung des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz in der Grundschule ab dem Jahr 2026 ist zwischen Land und Kommunen prinzipiell geregelt. Etliche Details sind es allerdings noch nicht. Der Städtetag drängt auf die Erfüllung weiterer Forderungen.

Beim Thema Ganztagsbetreuung an Grundschulen sind gerade für Eltern interessante Einzelheiten noch ungeklärt.

imago/Marco Stepniak)

Stuttgart. Der Erfolg hat viele Väter: Das hochumstrittene Losverfahren zur Verteilung von Fördermitteln des Bundes, um in zwei Jahren den Rechtsanspruch für die Erstklässler sicherzustellen ist endgültig vom Tisch. „Dafür haben wir uns stark gemacht“, sagt Albrecht Schütte, der Finanzexperte der CDU-Fraktion. Auch Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz hat nach erheblichem Unmut vor Ort darauf gedrängt, Landesmittel zur Verfügung zu stellen.

Das bei den Regierungspräsidien durchgeführte Losverfahren „findet aufgrund des geänderten Sachstandes keine Anwendung“, informiert der Bildungsexperte des Städtetags Norbert Brugger jetzt alle Mitglieder offiziell in einem Rundschreiben. Einer Ablehnung von Förderanträgen aufgrund des Mangels an verfügbaren Geldern bedürfe es vor diesem Hintergrund nicht.

Noch nicht ausdiskutiert ist die Entgeltenthebung

Gerade für Eltern interessante Einzelheiten sind jedoch ungeklärt, unter anderem die Frage der Entfernung, die Grundschulkindern und ihren Familien zugemutet werden kann. Das Kultusministerium hat grundsätzlich bereits mitgeteilt, dass Kinder, die an unterschiedlichen Standorten zur Schule gehen, auch gemeinsam betreut werden können. Die Entscheidung treffe der Träger.

„Allerdings sollten die Angebote, mit denen der Rechtsanspruch erfüllt werden kann, für Kinder zumutbar erreichbar sein“, erklärte die zuständige Ministerin Theresa Schopper (Grüne) weiter.

Ebenso noch nicht ist ausdiskutiert die, wie es sperrig heißt, Entgeltenthebung. Im Städtetag entwickeln nach Bruggers Angaben „derzeit Arbeitsgruppen Grundlagen für die künftige Mischfinanzierung von rechtsanspruchserfüllender Betreuung durch Landesförderung, kommunaler Mitfinanzierung und Entgelten der Erziehungsberechtigten“. Entscheidend sei, „ob zur Entgelterhebung landesweite Empfehlungen wie für den frühkindlichen Bereich durch die Kommunalen Landesverbände ergehen sollen“.

Unerklärlicherweise gibt es keine Reaktion des Kultusministeriums

Brugger erinnert an weitere offene Fragen, etwa zu Austausch und Zusammenarbeit zwischen und in den Kommunen. „Die Koordinierungsstellen für die Rechtsanspruchsumsetzung zu fördern, harrt einer Reaktion des Landes“, heißt es in dem Schreiben, dabei handele es sich um Schlüsselstellen zur Erfüllung dieses Anspruchs. Seit Monaten verlangt der kommunale Landesverband eine angemessene Förderung von Koordinierungsstellen durch das Land, um den Zeitaufwand auszugleichen. Als noch drängender beschrieben wird die Notwendigkeit, Einzelheiten zur Schulung von Betreuungskräften zu nennen. Auch in diesem Punkt sieht der Städtetag das Land finanziell in der Pflicht. Unerklärlicherweise gebe es aber keine Reaktion des Kultusministeriums.

Brugger: „Dabei warten Volkshochschulen und andere Schulungsanbieter dringend auf eine Entscheidung des Landes hierzu, damit sie ihre Kalkulationen und Planungen abschließen können.“ Gegenwärtig unterstützt das Land Betreuungsangebote nach den aktuellen Zahlen mit 133 Millionen Euro pro Jahr.

In immerhin einem Punkt gibt es Lob

Das Land Baden-Württemberg stellt für die Jahre 2023 und 2024 jeweils zusätzliche 50 Millionen Euro zur Verfügung, um weitere Betreuungsangebote an Grundschulen zu ermöglichen. Damit unterstützt es die Betreuungsangebote mit insgesamt über 133 Millionen Euro pro Jahr. Für den Städtetag ist neben der finanziellen Unterstützung auch die Festlegung wichtig, wie Betreuungsangebote „rechtsansprucherfüllend“ ausgestaltet sein müssen.

In immerhin einem Punkt gibt es Lob. Denn rund um die Digitalisierung der Schulverwaltung und die Installierung habe sich das Kultusministerium „sehr kooperativ“ verhalten. Dass eine Mitfinanzierung durch die Kommunen verlangt wird, erkennt Brugger an. Sie sei berechtigt, „da das Wirkungsfeld der Kommunen in den Schulen berührt ist“. Außerdem wird hervorgehoben, dass das Land nicht nur Teile der Programmierkosten übernommen hat, sondern ebenso die Schulung aller betroffenen rund 5000 kommunalen Verwaltungskräfte.

Einzelheiten zum Rechtsanspruchs diskutieren

Mitte Februar 2025 will der Städtetag auf einem Kongress im Rahmen der „didacta“ in der Landesmesse weitere Einzelheiten zur Ausgestaltung des Rechtsanspruchs diskutieren. Denn gelingen könne die Umsetzung „zumindest weitgehend, heißt es in der Einladung, „nur unter Einbeziehung aller relevanten gesellschaftlichen Kräfte“. Der Kongress am 14. Februar 2025 biete „beste Möglichkeiten zur Vernetzung mit den Verbänden und Vereinigungen wichtiger externer Partner der Kommunen bei der Rechtsanspruchserfüllung“.

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