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Emissionshandel

Preisschub für Müllverbrennung droht

Die kommunalen Unternehmen kritisieren die Pläne des Wirtschaftsministeriums, das den europäischen Emissionshandel schnell in deutsches Recht umsetzen will. Betroffen sind davon auch die Betreiber von Müllverbrennungsanlagen. Damit könnten die Gebühren für Abfall mancherorts erheblich steigen.

Den Betreibern von Müllverbrennungsanlagen drohen höhere Kosten durch den europäischen Emissionshandel.

IMAGO/Axel Kaste)

Berlin . as Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf zur Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) beschlossen. Damit will das Bundeswirtschaftsministerium die Vorgaben der EU-Emissionshandelsrichtlinie im wesentlichen eins zu eins umsetzen. Der Europäische Emissionshandel soll auf marktwirtschaftlicher Basis den Ausstoß klimaschädlicher Gase in Europa reduzieren.

Gebäude- und Verkehrssektor wird in Emissionshandel einbezogen

B isher sind Industrie und Stromerzeuger über das europaweite Handelssystem „EU ETS I“ in den Emissionshandel einbezogen werden. Neu hinzu kommt das „EU ETS II“, vor allem für den Gebäude- und Verkehrssektor. Für diese beiden Sektoren gibt es in Deutschland bislang einen nationalen Emissionshandel (Brennstoffemissionshandelsgesetz, BEHG), der eine klare Preisspanne für Emissionszertifikate vorgibt. Nach den Plänen der EU-Kommission soll nun EU ETS II ab 2027 diesen nationalen Emissionshandel in Deutschland ersetzen.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) zeigt sich besorgt, denn betroffen ist auch die Verbrennung von Siedlungsabfällen. Und Deutschland will hier mit seinem aktuellen Entwurf aus dem Wirtschaftsministerium im nationalen Alleingang sogar vorausgehen. „Sehr kritisch sehen wir, dass die Bundesregierung die Verbrennung von Siedlungsabfällen bereits ab 2027 in den Europäischen Emissionshandel einbeziehen will“, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.

Eigentlich hatte die EU-Kommission geplant, bis Juli 2026 zu untersuchen, ob eine CO 2 -Bepreisung der Siedlungsabfallverbrennung in der gesamten EU ab 2028 sinnvoll und zielführend ist. Mit dem Entwurf aus dem Wirtschaftsministerium werde dieser „ausdrückliche Prüfauftrag der EU-Emissionshandelsrichtlinie“ unterlaufen, kritisiert Liebing.

Prüfen will die EU-Kommission dabei mögliche Fehllenkungsrisiken. Sprich: Sollte die Verbrennung von Müll durch den Emissionshandel teurer werden, könnte es zu einer vermehrten Deponierung kommen oder gar zu mehr illegalen Abfallexporten.

Abfallgebührenzahler in Deutschland werden belastet

„Wenn die Bundesregierung durch ein Opt-in jetzt einseitig und isoliert nur für unser Land Fakten schafft, ignoriert sie diese Risiken und belastet allein die Abfallgebührenzahler in Deutschland mit den zusätzlichen Kosten für die gegenüber dem nationalen Emissionshandel deutlich teureren europäischen Emissionszertifikate“, warnen die kommunalen Unternehmen. Zudem verletze sie das selbst abgegebene Versprechen, nicht mehr über eine 1:1-Umsetzung von Europarecht hinauszugehen, so Liebing. Ein Alleingang würde die Abfallgebührenzahler in Deutschland mit einem Sonderopfer belasten. Die sozialen Auswirkungen der Energiewende müssten aber für alle tragbar sein, sagt der VKU-Chef.

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