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Gerichtsentscheidung

Verstoß gegen die Treuepflicht: Soldat engagierte sich bei Identitärer Bewegung

Die Identitäre Bewegung verfolgt seit vielen Jahren schon verfassungswidrige Ziele. Ein Soldat hatte sich dort aktiv engagiert und verliert deshalb nun seine Bezüge.

Das aktive Engagement bei der Identitären Bewegung hat für einen Soldat erhebliche Konsequenzen: Er verliert seinen Dienstgrad und seine Bezüge.

IMAGO/Pogiba Aleksandra)

Leipzig. Ein Soldat betätigte sich aktiv in der Identitären Bewegung und hat damit die verfassungsrechtliche Treuepflicht verletzt. Er verliert seine Bezüge und darf keinen militärischen Dienstgrad mehr führen, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (AZ: 2 WD 9.23).

Laut Bundesverwaltungsgericht verfolgt die Identitäre Bewegung Deutschland e.V. seit 2015/2016 verfassungswidrige Ziele. Nach deren Ideologie kommt es auf die ethnisch-kulturelle Identität einer Person an, womit sie eine gleichheitswidrige Unterscheidung in Deutsche „erster“ und „zweiter Klasse“ vornimmt.

Die Angehörigen der verschiedenen Ethnien sollen jeweils in ihrem Staatsgebiet leben oder dahin zurückkehren. Die Identitäre Bewegung diskreditiere zudem den Parlamentarismus und das Mehrparteiensystem.

Im vorliegenden Fall hatte sich ein Oberstleutnant in Reserve aktiv bei der Bewegung engagiert. Er hatte sich im Jahr 2015/2016 aktiv für die Bewegung engagiert, indem er beim Aufbau einer Regionalgruppe in Bayern, bei mehreren Demonstrationen und in einem Werbefilm mitwirkte.

Das Bundesverwaltungsgericht kam zu der Überzeugung, dass der Soldat die Programmatik der Identitären Bewegung kannte und sich ihr aus innerer Überzeugung angeschlossen hat. Der Soldat hatte bereits während seines Studiums mit Vertretern der Neuen Rechten Kontakt und publizierte in der von Götz Kubitschek – dem Mitbegründer der Identitären Bewegung – herausgegebenen Zeitschrift „Sezession“.

Da er die politischen Ziele der Identitären Bewegung kannte und aufgrund seines Studiums der Staatswissenschaften zu bewerten verstand, war laut Gericht bei seinem Engagement für die Identitäre Bewegung von einer zumindest bedingt vorsätzlichen verfassungswidrigen Betätigung auszugehen. (sta)

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