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Kretschmann will Antidiskriminierungsgesetz fallenlassen
Stuttgart. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) will nach SWR-Informationen die Pläne für ein Antidiskriminierungsgesetz nicht weiterverfolgen. In einem Brief an die Fraktionschefs von Grünen und CDU hat der Chef des Staatsministeriums, Florian Stegmann (Grüne), angekündigt, dass sein Haus den Gesetzentwurf wegen des Protests aus Kommunen, Wirtschaft und Ministerien fallenlassen wolle.
In dem Schreiben, das dem SWR vorliegt, schreibt Staatsminister Stegmann: „Sowohl aus grundsätzlichen Erwägungen als auch aufgrund der konkreten Ausgestaltung kann und werde ich den aktuell vorliegenden Entwurf für ein Gleichbehandlungsgesetz nicht in die weitere Regierungsabstimmung bringen.“
Er fordere daher die Regierungsfraktionen auf, auf die Umsetzung des Koalitionsvertrags in diesem Punkt aufgrund der aktuellen Lage und Diskussion zu verzichten. Bei der CDU dürfte dies auf Zustimmung stoßen. CDU-Fraktionschef Manuel Hagel hatte kürzlich erklärt, dass man aus Sicht der CDU darauf verzichten könne. Nun muss die Grünen-Fraktion überlegen, wie sie weiter mit dem Vorhaben umgehen will.
Kommunale Landesverbände begrüßen die Ankündigung aus dem Staatsministerium
Die kommunalen Landesverbände begrüßen die Botschaft: „Die Entscheidung von Ministerpräsident Kretschmann, das Antidiskriminierungsgesetz fallen zu lassen, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, teilten Landkreis-, Städte- und Gemeindetag mit. Wer entbehrliche Aufgaben und Standards abbauen wolle, dürfe keine neuen unnötigen Hürden errichten. „Ein Gesetz, das Misstrauen gegenüber dem Staat und den öffentlich Beschäftigten sät, wäre in diesen herausfordernden Zeiten das absolut falsche Signal gewesen.“ Der Mut, Ziele immer auf Höhe der Zeit und auf ihre Umsetzbarkeit zu überprüfen, sollte viel häufiger Richtschnur landespolitischen Handelns sein, heißt es weiter.
Auch der Beamtenbund begrüßt die Nachricht: „Die Einsicht kommt spät, aber immerhin kommt sie noch rechtzeitig“, kommentierte BBW-Chef Kai Rosenberger
Mit dem „Gleichbehandlungsgesetz“, wie das Antidiskriminierungsgesetz heißen sollte, sollten sich Bürger leichter gegen Benachteiligungen bei Behörden wehren können.
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