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Die Beschlüsse der Fachleute sind gefasst und vorgestellt
Stuttgart. In sechs Fachabteilungen stellten sich Fachleute beim 74. Deutschen Juristentag diese Woche rechtliche und rechtspolitische Fragen. Es wurde ausführlich diskutiert, man nahm sich Zeit für die einzelnen Themen. Jeder Redebeitrag wird dokumentiert und kann später noch einmal nachgelesen werden. Die am Donnerstagnachmittag vorgestellten Beschlüsse füllen zig DIN-A4-Seiten.
Die Abteilung Öffentliches Recht hat sich der Bewältigung zukünftiger Krisen zugewandt und einen rechtlichen Rahmen erarbeitet, der eine effiziente und effektive Krisenreaktion ermöglicht. Das dürfte in diesen Tagen auch für die Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) interessant sein, die gerade einen Entwurf für ein neues Hochwasserschutzgesetz vorgelegt hat.
Die Abteilung stellte fest, dass es keine gesonderte Krisenkompetenzordnung braucht, die grundgesetzliche Kompetenzordnung habe auch in Krisenzeiten Geltung. Es brauche kein allgemeines Krisengesetz und ein „Staatsziel Resilienz“ müsse nicht in das Grundgesetz aufgenommen werden. Indes soll das Notstandsrecht auf notwendige Anpassungen überprüft werden.
Der Gesetzgeber soll bei Helfern für eine Gleichstellung sorgen
Weiter sprachen sich die Juristen dafür aus, dass die Art und Weise der Aufgabenwahrnehmung durch die anerkannten Hilfsorganisationen gesetzlich geregelt werden soll. Weiter sollte es bei länderübergreifenden Maßnahmen mehr Vergleichbarkeit geben, etwa einen Musterentwurf eines Katastrophenschutzgesetzes. Da die Behandlung von Helfern mit Blick auf Freistellungen und Entgeltfortzahlungen ungleich ist, sehen die Fachleute Bedarf, dass der Gesetzgeber für eine Gleichstellung Sorge trägt.
Diese Beschlüsse stellen nur einen Auszug dar, es wurden über zahlreiche weitere Aspekte diskutiert und auch Beschlüsse gefasst. Die ausführlichen Beschlüsse finden Sie hier .
Abteilung Wirtschaftsrecht beschäftigt sich mit dem Kampf gegen den Klimawandel
Der Bewältigung des Klimawandels nahm sich auch die Abteilung Wirtschaftsrecht an. Dort ging es darum, ob und welche Maßnahmen im Gesellschaftsrecht im Kampf gegen den Klimawandel helfen können. Aus Sicht der Juristen sind angesichts der Bedrohungen der Menschheit und der Umwelt Überlegungen zu besonderen gesetzgeberischen Maßnahmen im Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit und insbesondere zur Eindämmung des Klimawandels besonders wichtig. Die einzelnen Beschlüsse finden Sie hier .
Die Herausforderungen des Umgangs mit Informationen behandelte die Abteilung Medienrecht . Sie erarbeitete Vorschläge, wie die öffentliche Verantwortung für zuverlässige Informationen wahrgenommen werden kann. Unter anderem sprach man sich dafür aus, dass der Gesetzgeber eine Regelung schafft, die jede staatliche Einflussnahme auf einen Rundfunkveranstalter ausschließt. Dies sei im nationalen Recht unzureichend abgesichert. Weitere Beschlüsse finden Sie hier .
Mehr Personal für die Datenauswertung notwendig
Um eine andere Seite des Umgangs mit Informationen ging es der Abteilung Strafrecht . Angesichts der großen Menge personenbezogener Daten auf mobilen Endgeräten kann die Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Nutzer bei offenem Zugriff darauf durch strafprozessuale Maßnahmen und Auswertung in Frage stehen. Die Fachabteilung beschloss, dass die bestehenden Regelungen der Strafprozessordnung, um die Persönlichkeitsrechte beim offenen Zugriff auf komplexe IT-Geräte nicht angemessen geschützt sind. Weiter brauche es zur Bewältigung der Datenauswertung mehr Personal und eine bessere Ausstattung der Behörden. Weitere Beschlüsse finden Sie hier .
Die Abteilung Zivilrecht diskutierte über Regeln mit Blick auf den Zugang zum Recht und der Bedeutung von Legal Tech im Zivilprozess. Die Beschlüsse finden Sie hier . Die arbeits- und sozialrechtliche Abteilung ging der Frage nach, wen das Recht angesichts der durch Digitalisierung und KI grundlegend veränderten Arbeitswelt schützen soll. Die Beschlussfassungen finden Sie hier .