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Grunderwerbssteuer: Neues Modell statt alter Forderungen
Stuttgart. Im Kanon der Forderungen der Bauwirtschaft Baden-Württemberg, um den Wohnungsbau anzukurbeln, kommt die Senkung der Grunderwerbsteuer gleich nach der Erhöhung der Fördermittel. Der ist die Landesregierung im Haushaltsentwurf inzwischen nachgekommen, ob sich bei der Grunderwerbsteuer angesichts der angespannten Haushaltslage etwas bewegt, erscheint zweifelhaft. Denn die Einnahmeausfälle würden sich bei einer Halbierung des Steuersatzes auf fast eine halbe Milliarde Euro belaufen, wie das Institut der deutschen Wirtschaft für den Südwest-Branchenverband und andere berechnet hat. Das kann sich das Land wohl nicht leisten.
Höherer Steuersatz für teurere Immobilien
Es ist legitim, dass die Bauwirtschaft dennoch auf der Forderung beharrt, weil sie darin einen Hebel sieht, privates Kapital für den Wohnungsbau zu aktivieren. Aber es wäre möglicherweise noch geschickter gewesen, die Forderung zu modifizieren. Die Vorlage dazu haben die von ihr beauftragten Immobilienökonomen mitgeliefert. Sie halten eine Flexibilisierung des Steuersatzes, wie sie in Großbritannien gilt, für die bessere Lösung. Für preiswerte Grundstücke fällt ein niedrigerer Steuersatz an, für teuerere ein höherer. Das erleichtert nicht nur Menschen mit wenig Eigenkapital den Weg zu Wohneigentum und kurbelt damit den Neubau an, sondern begrenzt auch die Steuerausfälle. Ein wesentliches Argument des Landes, bei der Steuer alles beim Alten zu lassen, fällt damit weg.