Koalitionsvertrag: Kinderrechte ins Grundgesetz
Berlin. „Wir wollen die Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz verankern und orientieren uns dabei maßgeblich an den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention. Dafür werden wir einen Gesetzesentwurf vorlegen.“ So steht es im 2021 verabschiedeten Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP. Die Vorgänger-Regierung von Union und SPD im Bund hatte sich ebenfalls dieses Ziel gesetzt, nach zehn Verhandlungsrunden aber nicht die nötige Zweidrittelmehrheit erreicht. Zumindest Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hält an der Marschrichtung fest. Im Januar 2024 kündigte sie im Bundestag an, dass noch in diesem Jahr ein Formulierungsvorschlag zwischen den beteiligten Ressorts abgestimmt werde.