Themen des Artikels
Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen
Solide Zahlen und Bayaz‘ Warnung vor der Zukunft
Stuttgart. „Handwerklich sauber, solide, ohne Luftbuchung.“ So ordnet Ministerpräsident Winfried Kretschmann den Entwurf für den Doppelhaushalt 2025/2026 ein, den das Kabinett am Dienstag verabschiedet hat. Finanzminister Danyal Bayaz (beide Grüne) sprach von einer soliden Grundlage, wies jedoch darauf hin, dass nicht alle Wünsche erfüllt werden konnten. Bei manchen Punkten sei man zu kurz gesprungen, und er frage sich angesichts atemberaubender Summen, wie sie zuletzt der Draghi-Report für die EU in den Raum gestellt hatte, „ob das reicht“.
Bayaz verweist auf Draghi und indirekt auf die Schuldenbremse
Mario Draghi, ehemaliger EZB-Chef und italienischer Ministerpräsident, hatte vorige Woche Investitionen von 800 Milliarden Euro pro Jahr gefordert, ansonsten werde Europa abgehängt. Ähnlich hatte sich der BDI, was Deutschland angeht, geäußert. Allerdings sind der Politik die Hände gebunden, solange die Schuldenbremse gilt, worauf Bayaz seit Jahren hinweist und eine Reform fordert.
Dennoch hat der grüne Finanzminister mehr Geld zur Verfügung als ursprünglich geplant. Der Zensus kommt ihm zupass: Weil Baden-Württemberg mehr Einwohner hat als gedacht, bekommt der Südwesten einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer. Zum anderen profitiert er – vermutlich das letzte Mal – davon, dass das Land hochverzinsliche Kredite ablösen und niedrigverzinsliche aufnehmen kann.
So kommen 1,3 Milliarden Euro zusammen, was Bayaz erlaubt, die Sparauflagen für die Ministerien etwas zu lockern. „Dann muss man die Ressorts nicht unnötig quälen“, zumal die Ministerien von sich aus schon Einsparungen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro umgesetzt hätten. Besonders lobte Bayaz in dem Zusammenhang das Wissenschaftsministerium, das eine „bockelharte“ globale Minderausgabe umsetze. Druck aus dem Kessel hat der Finanzminister auch genommen, indem er die Zuführung zum Pensionsfonds kürzt – eine Maßnahme, die ihm heftige Kritik vom Beamtenbund einträgt, der auch kein Verständnis dafür hat, dass die Beamten sich weiterhin an ihren Krankheitskosten beteiligen sollen, obwohl das Bundesverwaltungsgericht die Regelung aus dem Jahr 2013 für rechtswidrig erklärt hat (siehe unten). Bayaz wies darauf hin, dass er dem Beamtenbund auf anderen Feldern entgegenkommt: durch eine Eins-zu-eins-Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten, einen attraktiven öffentlichen Dienst und eine Einstellungsoffensive.
Die Schwerpunkte des Doppelhaushalts liegen auf der frühkindlichen Bildung, der inneren Sicherheit, Forschung und Innovation und Wohnungsbau. Die Atmosphäre, so der Ministerpräsident, sei außerordentlich konstruktiv gewesen, dies zeige, dass die Koalition gut zusammenarbeite und das Land ordentlich regiere. Auch Bayaz betonte, dass man sich nach wie vor „vertrauensvoll in die Augen schauen“ könne.
Digitalisierung der Kliniken, Herzzentrum, Landeskriminalamt
Der Doppelhaushalt hat ein Gesamtvolumen von 136 Milliarden Euro. Das Land unterstützt die Landkreise bei der Digitalisierung der Krankenhäuser und fördert den Ausbau des Ganztagsunterrichts. Es steckt Geld ins Herzzentrum Heidelberg und in die „Health + Life Science Alliance“ in Heidelberg und Mannheim. Und es baut: etwa ein neues Landeskriminalamt und ein kriminaltechnisches Institut in Stuttgart.
Beihilfekürzung bleibt
Das Land beteiligt seine Beamten mit 85 bis 480 Euro im Jahr an ihren Behandlungskosten und spart so einen zweistelligen Millionenbetrag bei der Beihilfe. Diese „Kostendämpfungspauschale“ will Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) beibehalten. Deshalb schafft er im Begleitgesetz zum Doppelhaushalt 2025/2026 die gesetzliche Grundlage, denn die bisherige Rechtsgrundlage, eine Verordnung von 2013, hatte das Bundesverwaltungsgericht im März für ungültig erklärt. Das Begleitgesetz soll auch rückwirkend gelten, was bedeuten würde, dass sich alle Einsprüche aus der Vergangenheit erledigt hätten. Darüber dürfte noch gestritten werden: Der Beamtenbund verweist auf einen Passus im Urteil, demzufolge dies nicht möglich ist, den das Ministerium jedoch anders interpretiert.